Absetzen von Fort/Weiterbildungskosten

Hallo,

gibt es einen Höchstbetrag in dem Fort-/Weiterbildungskosten im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können? Welche Kosten können im Rahmen dieser Weiterbildungen steuerlich geltend gemacht werden?

Wenn z.b. eine Person X einen Bilanzbuchhalterlehrgang absolviert hat, welcher 3000 EUR kostete + die Kosten für Prüfungen bei IHK (ca 500 EUR) kann er hierfür die vollen 3500 EUR in der Steuererklärung angeben?

Kann X auch Kosten für die Verpflegung beim Lehrgang (da ganztags von 08:30 - 17:30), Fahrtkosten zum Lehrgang/zu Lerngruppen, sowie benötigte Lektüren absetzen? Wie sind diese Kosten nachzuweisen? Reicht es im Falle der Fahrtkosten wenn man z.b. die Anzahl der Lehrgangstage angibt oder muss man dies über die entsprechenden Fahrscheine etc nachweisen? Wie sieht es bei den Lerngruppen und den Büchern aus? Reicht es pauschal zu sagen Lerngruppe 1/pro Monat und Bücher im Wert von 70 EUR oder ist dies ebenfalls gesondert durch z.b. Quittungen nachzuweisen?

Nehmen wir mal an X fängt in dem gleichen Jahr noch nebenberuflich ein Bachelorstudium an, welches 300 EUR / Monat kostet. Kann X hier die gleichen Dinge absetzen wie oben? (z.b. Studiumsgebühren, Fahrtkosten, Lerngruppen, Bücher etc).

Wie sieht es weiterhin mit Anschaffungen für diese Fort-/Weiterbildungen aus (z.B. Laptop etc)

Für Antworten wäre ich dankbar
Gruß
Stefan

Hallo,

gibt es einen Höchstbetrag in dem Fort-/Weiterbildungskosten
im Jahr steuerlich geltend gemacht werden können? Welche
Kosten können im Rahmen dieser Weiterbildungen steuerlich
geltend gemacht werden?

Nein!

Wenn z.b. eine Person X einen Bilanzbuchhalterlehrgang
absolviert hat, welcher 3000 EUR kostete + die Kosten für
Prüfungen bei IHK (ca 500 EUR) kann er hierfür die vollen 3500
EUR in der Steuererklärung angeben?

Ja!

Kann X auch Kosten für die Verpflegung beim Lehrgang (da
ganztags von 08:30 - 17:30), Fahrtkosten zum Lehrgang/zu
Lerngruppen, sowie benötigte Lektüren absetzen? Wie sind diese
Kosten nachzuweisen? Reicht es im Falle der Fahrtkosten wenn
man z.b. die Anzahl der Lehrgangstage angibt oder muss man
dies über die entsprechenden Fahrscheine etc nachweisen? Wie
sieht es bei den Lerngruppen und den Büchern aus? Reicht es
pauschal zu sagen Lerngruppe 1/pro Monat und Bücher im Wert
von 70 EUR oder ist dies ebenfalls gesondert durch z.b.
Quittungen nachzuweisen?

Ja, aber nachvollziehbare Nachweise! Also Belege über Bücher und Aufstellung Tage x km zu…

Nehmen wir mal an X fängt in dem gleichen Jahr noch
nebenberuflich ein Bachelorstudium an, welches 300 EUR / Monat
kostet. Kann X hier die gleichen Dinge absetzen wie oben?
(z.b. Studiumsgebühren, Fahrtkosten, Lerngruppen, Bücher etc).

Die gleichen oder die selben? Natürlich entweder oder!

Wie sieht es weiterhin mit Anschaffungen für diese
Fort-/Weiterbildungen aus (z.B. Laptop etc)

Genauso wie sonst auch! Nachweise und ggf. AfA…

Für Antworten wäre ich dankbar
Gruß
Stefan

Gerne - E.

Hallo,

Kann X auch Kosten für die Verpflegung beim Lehrgang (da
ganztags von 08:30 - 17:30), Fahrtkosten zum Lehrgang/zu
Lerngruppen, sowie benötigte Lektüren absetzen? Wie sind diese
Kosten nachzuweisen? Reicht es im Falle der Fahrtkosten wenn
man z.b. die Anzahl der Lehrgangstage angibt oder muss man
dies über die entsprechenden Fahrscheine etc nachweisen? Wie
sieht es bei den Lerngruppen und den Büchern aus? Reicht es
pauschal zu sagen Lerngruppe 1/pro Monat und Bücher im Wert
von 70 EUR oder ist dies ebenfalls gesondert durch z.b.
Quittungen nachzuweisen?

Ja, aber nachvollziehbare Nachweise! Also Belege über Bücher
und Aufstellung Tage x km zu…

Und wie sieht es jetzt z.B. mit Verpflegung etc aus? Der Bildungsträger hat keine Kantine und da der Lehrgang ganztags stattfindet, muss X natürlich zur Mittagszeit irgendwo essen gehen. Ist das vielleicht auch abhängig, ob die Fortbildung privat oder vom Arbeitgeber angeordnet wurde?

Nehmen wir mal an X fängt in dem gleichen Jahr noch
nebenberuflich ein Bachelorstudium an, welches 300 EUR / Monat
kostet. Kann X hier die gleichen Dinge absetzen wie oben?
(z.b. Studiumsgebühren, Fahrtkosten, Lerngruppen, Bücher etc).

Die gleichen oder die selben? Natürlich entweder oder!

Nein ich meinte schon die gleichen - kann ja sein, dass man z.b. für das Studium ebenfalls zu einer Lerngruppe fährt. Das ist natürlich nicht dieselbe Lerngruppe wie z.b. für den Bilanzbuchhalter. Darum ja die Frage, ob man die gleichen (nicht dieselben) Kosten nochmal absetzen kann. Fürs Studium kann man ja auch nochmal Fahrtkosten haben.

Wie sieht es weiterhin mit Anschaffungen für diese
Fort-/Weiterbildungen aus (z.B. Laptop etc)

Genauso wie sonst auch! Nachweise und ggf. AfA…

Die AfA wäre dann für die Dauer des Studiums, sofern es nicht 410 EUR überschreitet, korrekt?

Und wie sieht es jetzt z.B. mit Verpflegung etc aus? Der
Bildungsträger hat keine Kantine und da der Lehrgang ganztags
stattfindet, muss X natürlich zur Mittagszeit irgendwo essen
gehen. Ist das vielleicht auch abhängig, ob die Fortbildung
privat oder vom Arbeitgeber angeordnet wurde?

Das ist egal - MfV ansetzen!

Nein ich meinte schon die gleichen - kann ja sein, dass man
z.b. für das Studium ebenfalls zu einer Lerngruppe fährt. Das
ist natürlich nicht dieselbe Lerngruppe wie z.b. für den
Bilanzbuchhalter. Darum ja die Frage, ob man die gleichen
(nicht dieselben) Kosten nochmal absetzen kann. Fürs Studium
kann man ja auch nochmal Fahrtkosten haben.

Dann natürlich kann man sie ansetzen, wenn es sie tats. gab! Warum auch nicht! Es muss nur glaubhaft und nachvollziehbar sein!

Die AfA wäre dann für die Dauer des Studiums, sofern es nicht
410 EUR überschreitet, korrekt?

Das ist korrekt!

E.

Und wie sieht es jetzt z.B. mit Verpflegung etc aus? Der
Bildungsträger hat keine Kantine und da der Lehrgang ganztags
stattfindet, muss X natürlich zur Mittagszeit irgendwo essen
gehen. Ist das vielleicht auch abhängig, ob die Fortbildung
privat oder vom Arbeitgeber angeordnet wurde?

Das ist egal - MfV ansetzen!

Wie sind da die Sätze oder Pauschalbeträge oder können nur tatsächliche Kosten angesetzt werden?

Die AfA wäre dann für die Dauer des Studiums, sofern es nicht
410 EUR überschreitet, korrekt?

Das ist korrekt!

AfA für die Dauer des Studiums? Was ist denn mit der Nutzungsdauer? Gilt die hier nicht?

Fragt sich
e

Wie sind da die Sätze oder Pauschalbeträge oder können nur
tatsächliche Kosten angesetzt werden?

=> Die Pauschbeträge. Könnten u.U. auch für die Lerngruppe angesetzt werden.
http://www.steuerlexikon-online.de/Verpflegungsmehra…

Schöne Grüße
e

naja da der (oder das?) laptop ja für das studium angeschafft wurde ist die ND doch erstmal gleich der Dauer des Studium oder nicht? Theoretisch würde es danach in den Büchern mit dem obligatorischen Restbuchwert von 1 EUR stehen

Ein Laptop hat normalerweise eine Nutzungsdauer von 3 Jahren, sofern über 410 Euro. Daher kann man das so nicht sagen, wenn das Studium beispielsweise 5 Jahre dauert.
Naja, ich will mal nicht so kleinlich sein :wink: