Hallo,
weiß jemand, wie man den Dienstleistungsanteil / Handwerkeranteil für eine Carport-Garagen-Schuppen-Kombination als Werbungskosten bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann ?
Das Finanzamt behauptet, solange es sich um ein Schaffen von Nutzfläche handelt, nicht etwa um Schaffen von Wohnraum,
oder etwa Sanierungsarbeiten / Reparaturen bzw. Modernisierung, z. B. in Richtung Umweltschutz, sei ein Absetzen nicht möglich. Insbesondere für An- und Neubauten gelte sowieso keine Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen.
Carport-Hersteller werben aber mit einer Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen.
Warum gibt es hier zwei unterschiedliche Meinungen / Behauptungen ?
Desweiteren: wie setzt man hierfür die Dienstleistungen der Wasser- und Elektro-Installation ab ?
Wäre schön, wenn jemand da Erfahrung hat.
Viele Grüße