Absetzen von Handwerkerleistungen Carport / Garage

Hallo,

weiß jemand, wie man den Dienstleistungsanteil / Handwerkeranteil für eine Carport-Garagen-Schuppen-Kombination als Werbungskosten bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen kann ?

Das Finanzamt behauptet, solange es sich um ein Schaffen von Nutzfläche handelt, nicht etwa um Schaffen von Wohnraum,

oder etwa Sanierungsarbeiten / Reparaturen bzw. Modernisierung, z. B. in Richtung Umweltschutz, sei ein Absetzen nicht möglich. Insbesondere für An- und Neubauten gelte sowieso keine Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen.

Carport-Hersteller werben aber mit einer Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen.

Warum gibt es hier zwei unterschiedliche Meinungen / Behauptungen ?

Desweiteren: wie setzt man hierfür die Dienstleistungen der Wasser- und Elektro-Installation ab ?

Wäre schön, wenn jemand da Erfahrung hat.

Viele Grüße

Hallo Marko,

das Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG gibt da Auskunft
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/001,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Auf Seite 5, vorletzer Absatz, steht wortwörtlich „Handwerkliche Tätigkeiten im rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahme gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen.“

Viele Grüße
Sonja