Absetzen von Heimreise/ Zweitwohnung

Hi,

angenommen ein Arbeitnehmer wird von einem Unternehmen für eine längere Zeit zu einem Einsatz der weiter entfernt liegt (Einsatzzeit > 6 Monate; Entfernung > 200 km)

Vom Arbeitgeber erhält er dafür einen steuerfreien Betrag.

Kann er nun noch Kosten für die Wohnung oder für die Heimfahrten absetzen oder sind die steuerfreien Beträge noch im Nachhinein bei der Einkommensteuer zu versteuern ?

Ich hoffe die Frage verstößt nicht gegen die Regeln.

mit freundlichem Gruß

die Frage ist unverständlich: wofür bekommt der AN einen steuerfreien Betrag? Und was will er dann noch absetzen?

E.

Bei dem AG handelt es sich um eine Leiharbeitsfirma.

D.h der AN hat seinen Erstwohnsitz (mietfrei bei den Eltern) in Stadt X und arbeitet bei der leihenden Firma (Kunde vom AG) in Stadt Y und unterhält dort eine Wohnung.

Nun erhält er vom AG steuerfreie Zuschüsse (Nettozuschüsse) für Heimfahrten und zur Miete der Zweitwohnung.

Kann er nun noch Kosten für die Wohnung oder für die Heimfahrten absetzen oder sind die steuerfreien Beträge noch im Nachhinein bei der Einkommensteuer zu versteuern ?