Absetzen von Kosten Grundstück/Freiberufler

Hallo!

Mal angenommen, ein Freiberufler betreibt eine Kanzlei in seinem Wohnhaus mit extra Eingang. Dann sind ja die Kosten anteilig absetzbar.
Wie wird in so einem Fall aber zB der Garten bzw die Zugangswege zu dem Büro berücksichtigt?
Gilt der Garten da als reines Privatvergnügen?

Vielen Dank & Gruß
Peter

Servus,

Mal angenommen, ein Freiberufler betreibt eine Kanzlei in
seinem Wohnhaus mit extra Eingang. Dann sind ja die Kosten
anteilig absetzbar.

Wenn auch sonst alles passt. So schematisch kann man das nicht „filtern“ - der eigene Zugang ist eines von vielen Indizien, die sich zum Gesamtbild der Verhältnisse zusammenfügen.

Gilt der Garten da als reines Privatvergnügen?

Nein, als „gemischtes“ Vergnügen: Es ist nicht nach objektiven Kriterien bestimmbar, zu welchem Anteil der Gartenweg Gartenweg ist, und zu welchem Anteil er Zugang zur Betriebsstätte Büro ist (falls es sich denn um eine solche handelt). Damit werden die Aufwendungen für den Unterhalt des Gartenwegs insgesamt der privaten Sphäre zugerechnet - das Ergebnis ist also das gleiche wie in der Option „reines Privatvergnügen“.

Schöne Grüße

MM