Und nochmal „Hallo allerseits“, 
ein Systemadministrator legt sich privat ein Notebook und einen PDA zu, nutzt beide aber hauptsächlich dienstlich.
Könnte er diese beiden Anschaffungen von der Steuer als Werbungskosten absetzen?
Würden diese in voller Höhe angegeben oder müßten die Kosten abschreibungsmäßig auf mehrere Jahre aufgeteilt werden?
Müßten Belege bzgl. der dienstl. Nutzung und Kosten d. Geräte mit eingereicht werden?
Wenn ein solches Gerät auf Raten gekauft wurde. Ist der Ursprüngliche Preis ohne Zinsen für den Finanzkauf anzugeben oder können diese mitabgesetzt werden?
MfG
piffer