Hi,
angenommen, jemand kauft von einem Freund diverse Computerteile. Wenn der Freund eine formlose Rechnung schreiben würde (etwa „bestätige ich, den Betrag xyz für die Teile xyz erhalten zu haben“), könnte man diese bei der Steuererklärung einreichen in der Hoffnung, daß sie anerkannt wird?
MfG
Julia
Hallo Julia,
zunächst muss klar sein, dass du überhaupt berechtigt bist, Computerteile steuerlich abzusetzten, weil du das Gerät geschäftlich oder beruflich nutzt. Ggf. wird dir, aber das müssste schon klar sein, ein privater Nutzungsanteil an den Kosten abgezogen. Die gekauften Teile dürfen nicht offensichtlich privaten Zwecken dienen (z. B. Spielprogramme).
Ansonsten gelten Rechnungen oder Bestätigungen von Privatleuten genauso wie solche von Firmen. Da gibt es keine Sonderregelungen von Computern, das ist bei allen Sachen so.
Gruß
Peter
Hi Peter,
danke für deine Antwort! Bisher konnte ich alle Teile voll absetzen, da ich in der Branche arbeite.
MfG
Julia
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