Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Ich habe mir für die Verhandlungen einen Rechtsanwalt genommen. Jedoch sind wir zu keiner Einigung gekommen, d.h. ich arbeite weiterhin bei meiner Firma. Natürlich mußte ich den Rechtsanwalt selber bezahlen.
Kann ich die Kosten für den Rechtsanwalt bei der Steuer absetzen?
Vielen Dank
Thomas
Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten.
Ich habe mir für die Verhandlungen einen Rechtsanwalt
genommen. Jedoch sind wir zu keiner Einigung gekommen, d.h.
ich arbeite weiterhin bei meiner Firma. Natürlich mußte ich
den Rechtsanwalt selber bezahlen.
Kann ich die Kosten für den Rechtsanwalt bei der Steuer
absetzen?
ja, ich denke schon, dass es den Werbungskostenbegriff § 9 EStG erfüllt
Viele Grüße
Cirwalda