Hallo!
Wie müssen denn Handwerkerrechnungen gestellt werden bzw., was muß man dabei beachten, damit eine Privatperson sie stuerlich absetzen kann?
Viele Grüße,
Amaryllis
Hallo!
Wie müssen denn Handwerkerrechnungen gestellt werden bzw., was muß man dabei beachten, damit eine Privatperson sie stuerlich absetzen kann?
Viele Grüße,
Amaryllis
Es muss der Arbeitslohn separat ausgewiesen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bezahlung per Überweisung erfolgt. Sodann können 20% max 600 € des Arbeitslohnes geltend gemacht werden.
Für das Jahr 2006 kann der Arbeitslohn ausnahmsweise auch geschätzt werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass eine Kopie des Kontoauszuges auf dem die Überweisung ersichtlich ist, sowie die Rechnung selber, bei Finanzamt einzureichen sind. Eine Barzahlung wird nicht anerkannt.