Hallo zusammen!
Es gibt zwar schon viele Fragen zu diesem Thema aber leider nicht mit den richtigen Umstaenden.
Meine/unsere Lage ist wie folgt:
Ich bin in Eigentuemer in einer Eigentuemergemeinschaft von 10 Parteien in einem Neubau. Im Notarvertrag wurde damals schon beschrieben das die Baufirma auch in den esten drei Jahren die Verwaltung uebernimmt.
1.Frage: darf man die Eigentuemer mittels Notarvertrag an eine Verwaltung binden?
Bei der ersten Eigentuemerversammlung wurden uns Wartungsvertraege vorgelegt (Aufzug, Heizung) die schon abgeschlossen waren.
2. Frage: ist es erlaubt die Vertraege abzuschliessen ohne einverstaendniss der Eigentuemer?
Wie schon erwaehnt ist die vergabe der Verwaltung notariell festgelegt aber bis heute haben weder ich noch andere Eigentuemer einen Vertrag gesehen noch unterschrieben.
Da der Bau und die Btreuung durch die Baufirma und die gleichnamige Verwaltung bis jetzt einen reine Katastrophe war wuerde ich gerne wissen ob es bei diesen Umstaenden moeglich ist die Hausverwaltung zu Kuendigen.
Welchen groben Verstoesse/Ereignisse muessten eintreten um eine Kuendigung zu ermoeglichen?
Danke schonmal im Vorraus!