Absetzung Einkommensteuer aus dem Vorjahr

Kann ich trotz durchgeführter Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2008 in meiner jetzigen Steuer-Erklärung für das Jahr 2009 noch Ausgaben für 2008 geltend machen?

ja, wenn der bescheid nicht älter als ein monat ist. ansonsten leider nein.
es sei denn es handelt sich um neue tatsachen die erst jetzt bekannt gegeben wurden.

Kann ich trotz durchgeführter Einkommensteuer-Erklärung für
das Jahr 2008 in meiner jetzigen Steuer-Erklärung für das Jahr
2009 noch Ausgaben für 2008 geltend machen?

Hallo Sven, hab herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort, auch wenn sie negativ ist. Doch Du kannst dafür gewiß nichts.
Alles Gute und liebe Grüße
Lupus123

Kann ich trotz durchgeführter Einkommensteuer-Erklärung für
das Jahr 2008 in meiner jetzigen Steuer-Erklärung für das Jahr
2009 noch Ausgaben für 2008 geltend machen?

Hallo, es ist genau so wie sven es bereits beschrieben hat. Hinzufügen möchte ich noch, wenn die „Festsetzung“, in der Regel 4 Wochen nach dem Bescheid, ergangen ist, dann geht garnichts mehr. Leider.