Servus,
Was passiert wenn ein Vermieter unter der Steuergrenze ist
(d.h. unter rund 16.000 per Jahr als Ehepaar)?
das richtet sich zuerst mal nach dem Recht des Landes, das das Besteuerungsrecht hat. Das sind meines Wissens innerhalb der EU in allen Fällen die Länder, in denen das vermietet Grundstück liegt. Wenn Du das Land selber zum Sachverhalt angibst, kann ich Dir schnell mehr dazu sagen: Obwohl fast jedes Doppelbesteuerungsabkommen in Einzelheiten anders ist, so daß ich in jedem einzelnen Fall neu nachlesen muß, tut man sich mit dem Lesen leichter, wenn man den grundsätzlichen Aufbau schon kennt.
Eigentlich
duerfte sich nichts aendern weil fuer die 16.000 keine Steuern
faellig sind, auch wenn es wegen des Progressionsvorbehalts
theoretisch 10.000 Euro mehr waeren, die aber nicht versteuert
werden.
Genau das ist der Fall, wo man über die Schiene Progressionsvorbehalt in eine Besteuerung reinkommen kann: Besteuert wird dann das in Deutschland steuerbare Einkommen, aber zu dem Tarif, der auf dieses Einkommen plus dem im Ausland versteuerten Einkommen, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, angewendet würde.
Wegen des relativ fisseligen Zusammenhangs halte ich es allerdings für sehr unwahrscheinlich, daß im gegebenen Fall ein strafrechtliches Risiko besteht, falls die ESt-Erklärung nicht durch einen StB erledigt wird: Vorsatz setzt „Wissen und Wollen“ voraus, und im Zusammenhang „Progressionsvorbehalt zu im Ausland versteuerten Einkünften“ ist „Wissen“ etwas, was man bei Otto Normalverbraucher nicht unbedingt voraussetzen kann.
Schöne Grüße
MM