Hallo zusammen,
können die Kosten für den Führerschein der minderjährigen Kinder (BF17) als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung deklariert werden?
Gruß,
69er
Hallo zusammen,
können die Kosten für den Führerschein der minderjährigen Kinder (BF17) als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung deklariert werden?
Gruß,
69er
Hallo!
nein.
Mal ehrlich, leuchtet das nicht auch ein ? Warum sollte das der Staat anteilig bezahlen ?
Warum nicht das Geburtstagsgeschenk, die Kosten für das Pony der Tochter usw ?
Gegenbeispiel: Führerschein für ein behindertes Kind zur Sicherstellung der späteren Eigenständigkeit und Mobilität ist absetzbar !
MfG
duck313
Hallo,
können die Kosten für den Führerschein der minderjährigen Kinder (BF17) als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung deklariert werden?
Was wäre beim Führerschein so außergewöhnlich? Den macht doch praktisch jeder.
Grüße
Servus,
Was wäre beim Führerschein so außergewöhnlich?
die benötigten 537 Fahrstunden vielleicht? Die braucht die überwiegende Mehrzahl der Kandidaten nicht.
Fehlt bloß noch die Zwangsläufigkeit.
Schöne Grüße
MM