Absetzung für Abnutzung bei selbstgen. Gew. Raum

Hallo an alle Experten,
mal angenommen, Frau S. besitzt (als Alleineigentümerin) ein Haus mit einem Ladengeschäft im Erdgeschoß. Frau S. und ihr Ehemann bewohnen den ersten Stock des Hauses.
Der Laden im EG war während der letzten 10 Jahre immer vermietet. Also gab es auch immer einen Eintrag „lineare Abschreibung“ in der Rubrik „Werbungskosten“ in der Einkommensteuererklärung, Anlage Vermietung und Verpachtung, nach prozentualem Anteil.
Mal weiter angenommen, jetzt ist der Ladenmieter pleite und ausgezogen. Und mal weiter angenommen, jetzt würde der Gatte von Frau S. den Geschäftsraum z.B. als Verkaufsraum nutzen für das Gewerbe, das er schon länger unter eben dieser Adresse betreibt;
JETZT kommt die Frage: Wie würde es weitergehen mit der Abschreibung? Brauchte es an dieser Stelle beispielsweise einen Mietvertrag zwischen Frau S. und Ihrem Gatten? Wenn ja, wie reagierte wohl das FA bei einem sehr geringen Mietzins?
Herzlichen Dank schon mal im Voraus für alle Antworten, Gruß Werner

AfA dann in EÜR und nicht bei V+V
Hi !

Ein Mietvertrag wäre nach § 181 BGB (Insich-Geschäfte) nicht gültig und würde auch steuerlich wieder zurückgrechnet werden.

Der Ehemann kann aber ab Beginn der Nutzung der Räume in seiner eigenen Gewinnermittlung die Abschreibung für das Gebäude ansetzen. Der Ansatz bei den Vermietungseinkünften kann/darf dann nicht mehr erfolgen.

BARUL76

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Hallo BARUL76, leicht zu verstehen ist:

Mietvertrag wäre nicht gültig

Wozu ich wohl noch eine Erläuterung brauche ist:

Der Ehemann kann aber ab Beginn der Nutzung der Räume in
seiner eigenen Gewinnermittlung die Abschreibung für das
Gebäude ansetzen.

Könnte er das auch, wenn er nicht als Eigentümer im Grundbuch steht, sondern nur seine Ehefrau, die wiederum in seinem Geschäft nicht vorkommt???
Gruß Werner

Da hat der barul76 wohl was missverstanden…

Ja, es ist ein Mietvertrag nötig (da ja die Frau Alleineigentümer des Gebäudes ist und der Gatte der Unternehmer)

Das FA reagiert bei einem niedrigen Mietzins ganz einfach:

Mietzins

Moin,

Meine Frage richtete sich auf Gebäudeabschreibung. Wie sähe diese denn aus, wenn der (Gewerbe-)Raum als z.Zt. nicht vermietet „deklariert“ würde, allerdings zu mieten oder zu pachten angeboten wird und so lange vom Gatten der Eigentümerin als Lager- und Austellungsfläche genutzt wird…
Gruß und Danke!! Werner

Und was sollte das für einen Sinn haben…

Hallo Clematis, wahrscheinlich hat sich der Fragesteller unklar ausgedrückt. Die Frage ist immer noch , ob ein Gewerberaum abgeschrieben werden kann, also Kosten verursacht, auch wenn er nicht vermietet ist…
Gruß W.