Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend.
Gibt es in dieser Konstellation die Möglichkeit zur AfA?
Wenn ja: Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden und die „Herstellungskosten“ von z.B. 1962 kann man ja nicht in die heutige Zeit heranziehen oder „umrechnen“, zumal ja auch Renovierungs- und Umbauarbeiten bestimmt schon stattgefunden haben.
Ist es möglich einen Sachverständigen den Wert des Hauses bestimmen zu lassen, welchen das Finanzamt akzeptiert? Oder gibt es noch eine „billigere“ Methode?