Absetzung für Abnutzung

Jemand erbt ein Haus und vermietet dieses dann anschließend.

Gibt es in dieser Konstellation die Möglichkeit zur AfA?

Wenn ja: Welcher Wert wird für die AfA-Berechnung genutzt? Anschaffungskosten sind ja keine vorhanden und die „Herstellungskosten“ von z.B. 1962 kann man ja nicht in die heutige Zeit heranziehen oder „umrechnen“, zumal ja auch Renovierungs- und Umbauarbeiten bestimmt schon stattgefunden haben.

Ist es möglich einen Sachverständigen den Wert des Hauses bestimmen zu lassen, welchen das Finanzamt akzeptiert? Oder gibt es noch eine „billigere“ Methode?

es gelten die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers: also die von 1962 - umrechnen auf Euro…

Lia

Ok, danke.

Kurze Nachfrage: Wert von 1962 zuzüglich der Kosten für Renovierung, Anbau, Umbau? Was passiert, wenn man den Wert von 1962 nicht mehr nachweisen kann (keine Rechnungen mehr vorhanden, Tod der Bauherren…)

ohne nachweis keine AfA…

gruß inder

Ok, danke!