Hallo, ich bin seit Juni als Selbständig in der Sicherheitsbranche tätig. Ich bekomme pro Monat 2-3Objekten von meinem Auftragsgeber zur Bewachung. Nun jetzt wollte ich wissen, ob ich die Kosten zum Fahrt von der Wohnung bis zum Arbeitstätte und zurück mit 0,30cent absetzen kann?oder dürfen die Selbständige wie Arbeitsnehmer nur hinweg mit 0,30cent berechnen? Darf ich nebenbei auch mein Monatstickets als Betriebsausgaben neben Pauschalbesteuerung mit 0,30cent absetzen. Im Voraus danke.
Hallo,
wenn Du wirklich Selbständiger (und nicht Scheinselbständiger) bist, dann kannst Du alle betrieblichen Ausgaben absetzen. Inkl. des Kurses für Existenzgründer, den Du dringend z.B. bei der IHK absolvieren solltest.
Gruß
C.
Das ist Blödsinn. Das Einkommensteuergesetz enthält eine größere Anzahl von Betriebsausgaben, die nicht oder nicht vollständig abgesetzt werden können. Lies mal beispielsweise § 4 Abs. 5 EStG.
Auf welche Art von Betriebsausgaben könnte ich mich denn bei meinem Beitrag bezogen haben? Auf Bestechungsgelder? Auf Zinsen für hinterzogene Steuern? Auf Ausgaben für Jagd und Fischerei? Oder auf die Betriebsausgaben für das in Rede stehende Kraftfahrzeug?
Der Betriebsausgabenabzug für das Kraftfahrzeug ist durchaus auch beschränkt, z.B. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG. Wenn der Unternehmer dauerhaft typischerweise die betriebliche Einrichtung eines Kunden arbeitstäglich aufsucht, wird zwar diese Einrichtung nicht zur Betriebsstätte, trotzdem sind die Grundsätze zur Entfernungspauschale i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG anzuwenden. Entfernungspauschale = eingeschränkter Betriebsausgabenabzug.
Insgesamt wissen wir allerdings über den Unternehmer zu wenig, um zu beurteilen, ob das bei ihm zutrifft.
Als Selbständig habe ich noch kein eigenesBüro, sondern nutze ein Arbetszimmer. Ich habe zwei Aufträge bekommen, wo ich drei verschiedene Objekte zu bewachen muss. Ich fahre täglich von meiner Wohnung zum Objekt mit eigenem Autos. Nun jetzt steht die Frage, wie kann ich am Besten Kfz Kosten absetzen. Wenn ich ein Fahrtenbuch führe, darf ich die alle gefahrene Kilommeter von der Wohnung bis zum Objekt, der ich bewachen muss und zurück mit Enfehrnungspauschale abrechnen. Oder ist es besser 1%Regelung einsetzen oder tatsächlich angefahlene Kosten in prozentualen Abhängigkeit absetzen?
Ich würde erstmal alle tatsächlich gefahrenen Kilometer aufzeichnen (Fahrtenbuch) und dann mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Das würde ich dann im Rahmen der Anlage EÜR in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Ob das anerkannt wird, kommt auf die Ausgestaltung deiner Tätigkeit an, es kann auch sein, dass du nur die Entfernungspauschale bekommst, aber rein praktisch würde ich das erstmal ansetzen.
Ob die 1%-Regelung für dich vorteilhaft ist, wage ich zu bezweifeln, denn dann müsstest du deinen Pkw in dein Betriebsvermögen einlegen, und da du ja wahrscheinlich kein neues Oberklasseauto hast und wahrscheinlich auch keinen Vorsteuerabzug, ist es fraglich, ob das Sinn macht, ganz zu schweigen von den Aufzeichnungspflichten, die lästig sein können.
armer Teufel !
War wirklich nichts anderes zu kriegen ?