Absetzung Laptop

Guten Abend an Alle,

eine kurze Frage für unsere Steuerexperten.

Nehmen wir an Herr A macht nach 10 Arbeitsjahren seinen Meister. Es ist eine schulische Ausbildung. In diesen 2 Jahren hat er keinerlei Einkünfte zahlt somit auch keine Steuern. Wie können die Anschaffungen in diesem Jahr für die Ausbildung geltend gemacht werden, insbesondere die Abschreibung für einen angeschafften Laptop. Kann man im Folgejahr wenn man wieder verdient,ggf. 2 Abschreibungsperionen geltend machen oder wie verhält sich das?

Ich hoffe mein Problem wird verstanden…

lg. gr.

Hallo,

in dem Jahr, in dem man nichts verdient, wird der Verlust festgestellt.
Per Verlustvortrag wird dieser dann vom Finanzamt ins nächste Jahr übertragen.

Gruß
Lawrence

Besten Dank,

das heißt dann also das man die Verluste - hier die Ausgaben für die Fortbildung - im Jahr der Entstehung vom Finanzamt festsetzen lassen muss um dann im Folgejahr darauf zu verweisen.

Geschied sowas mit formlosen Antrag unter Bezugnahme auf eine Auflistung der Ausgaben und Belege, oder ist da was bestimmtes zu beachten?

Danke.

das heißt dann also das man die Verluste - hier die Ausgaben
für die Fortbildung - im Jahr der Entstehung vom Finanzamt
festsetzen lassen muß, um dann im Folgejahr darauf zu
verweisen.

Ja.

Geschieht sowas mit formlosen Antrag unter Bezugnahme auf eine
Auflistung der Ausgaben und Belege, oder ist da was bestimmtes
zu beachten?

Nein, kein formloser Antrag. Einzureichen ist eine richtige und vollständige Einkommensteuererklärung, verbunden mit dem Antrag auf Feststellung des vortragsfähigen Verlustabzuges.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald