Hallo, wer kann weiterhelfen?
Deutscher, mit Brasilianerin seit 3 Jahren verheiratet. Ehefrau hat ein leibliches Kind (12J). Beide sind für immer am 15.9.2010 nach Deutschland zu deutschen Ehemann gezogen! Die Zeit vorher bekam sie Unterhaltszahlungen an beide und das wurde auch bei der Steuer berücksichtigt. Der leibliche Vater zahlt keinen Unterhalt und ist schwer Krank.
In Deutschland hat der deutsche Ehemann ab 15.9.2010 die Verpflichtung für Unterhalt des Stiefsohnes übernommen.
Nun die eigentliche Frage, die das Steuerjahr 2010 betrifft:
Bei der Einkommenssteuer, werden ja bei der „Zusammenveranlagung“ für Ehemann und Ehefrau die beiden Freibeträge voll absetzbar (ca.16000 €?)in Ansatz gebracht, dann wird das Kindergeld ja ab 15.9.2010 mit angerechnet, das ist auch klar, aber wie ist es mit der Unterhaltszahlung für den jetzigen Stiefsohn vom 1.1.2010 bis 15.9.2010? kann der Ehemann den dann auch absetzen? Da ja auch ein event. Kinderfreibetrag nur Anteilig ab 15.9.2010 berücksichtigt wird…