Servus,
da lass uns noch ein bissi „alt hilft jung“ spielen:
Wie kann ich meine Betriebsausgaben wie zB Büromaterial von
der Steuer absetzen?
(1) Vergiss den Begriff „von der Steuer absetzen“ - der bringt nur Verwirrung und Unheil, und glaube niemandem ein Wort, der ihn benutzt.
Einkünfte = Gewinn. Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich (= „Bilanzieren“) oder durch Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. In beiden Fällen sind die Aufwendungen bzw. die Ausgaben bereits vom Ertrag bzw. den Einnahmen abgezogen, bevor man sich überhaupt in den Bereich „Steuer“ begibt.
Beispiel für einen Überschussrechner:
Einnahmen aus Warenverkauf: 50.000
./. Wareneinkauf: 20.000
./. Werbung: 10.000
./. Büromaterial: 500
Überschuss = Gewinn: 19.500
Mit dieser Zahl, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, steigt man in den ganzen Einkommensteuerkram ein.
(2) Betr. Umsatzsteuer:
Vergiss alles, was „Mehrwertsteuer“ sagt oder heißt. Das ist ein Begriff aus der allgemeinen Steuersystematik und spezieller aus dem europäischen Steuerrecht. In keinem deutschen Gesetz (oder Durchführungsverordnung, Richtlinie, Erlass etc.) wird dieser Begriff verwendet. Wenn Du an vertrauenswürdige Quellen willst, richte Dich ausschließlich nach dem Begriff Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer funktioniert im Grundsatz so, dass auf alle Einnahmen USt fällig ist, von der die USt (und nur die!) aus Rechnungen aus Einkauf und anderen Ausgaben als Vorsteuer abgezogen werden kann. Es gibt also bloß eine Erstattung, wenn man dick investiert und kleine Umsätze macht. In allen anderen Fällen, dem Normalfall, äußert sich das bloß so, dass man weniger USt ans FA zahlen muss, als man von den Kunden eingenommen hat. Aber zahlen muss man dann schon, normalerweise. Es gibt freilich Ausnahmen, z.B. mein Arbeitgeber fiebert zusammen mit mir alle drei Monate einer USt-Überweisung von der Finanzkasse von etwa 70.000 € entgegen, aber das gehört woanderst hin und würde hier bloß verwirren.
Schöne Grüße
MM