Hallo,
ich habe von den Eltern das Haus vor ein paar Jahren überschrieben bekommmen und bin damit Eigentümer. Die Eltern wohnen mit einem unentgeltlichen Wohnrecht drin. Mieteinkünfte habe ich nicht daraus. Ich selbst wohne dort auch nicht, sondern besitze eine weitere eigene Immobilie für meine Familie.
Kann ich als Eigentümer der ehem. elterlichen Immobibilie trotzdem die dort anfallenden Handwerkerleistungen in meiner Steuer berücksichtigen ?