Absetzung von Handwerkerleistungen Lohn

Hallo,

ich habe von den Eltern das Haus vor ein paar Jahren überschrieben bekommmen und bin damit Eigentümer. Die Eltern wohnen mit einem unentgeltlichen Wohnrecht drin. Mieteinkünfte habe ich nicht daraus. Ich selbst wohne dort auch nicht, sondern besitze eine weitere eigene Immobilie für meine Familie.
Kann ich als Eigentümer der ehem. elterlichen Immobibilie trotzdem die dort anfallenden Handwerkerleistungen in meiner Steuer berücksichtigen ?

hallo,

ja, das geht.

Nun habe ich zwei Meinungen, die unterschiedlicher nicht sein können… JA und NEIN - SCHWARZ und WEISS… ??

Angeblich geht es nicht, da ich nicht SELBST drin wohne…

Hilfe - Was stimmt denn nun ?

hallo,

ja, das geht.

hallo,

ja, so ist das nun manchaml, auch bei w-w-w. das ist ja ein forum, wo jeder seine „meinung“ abgibt - einen anspruch auf richtigkeit gibt´s da nicht.

ich bin nach wie vor der meinung „es geht“. aber du kannst dir das leben deutlich einfacher gestalten als es scheint:
gib´s einfach in der steuererklärung an. entweder das fa erkennt es an oder eben nicht. einen nachteil hast du keinesfalls.

saludos, borito