Absetzung von haushaltsnahen Dienstl/Handwerker

Hallo,
Person X hat ein 4-Parteien-Haus als Eigentum, wobei Person X eine Wohnung selbst bewohnt.
Nun wurde die Geschoßdecke gedämmt. Die Rechnung kann steuerlich abgesetzt werden, allerdings mit einem 25 %-igen Abzug für die selbstgenutzte Wohnung.

Kann nun Person X einen Teil des 25%-igen Abzug bei den haushaltsnahen Dienstleistungen in Abzug bringen? Falls ja, wie würde das dann angegeben bzw. ausgerechnet, wenn Dachdecker z.B. 1000 Euro Lohnkosten+2000 Euro Materialkosten+MWST=Endsumme der Person X als Eigentümer in Rechnung stellt? Falls nein, warum nicht?

Viel Gruß von Tara

Ja dass kann dann als haushaltsnahe handwerkerleistung abgezogen werden. Da Da natürlich nur der anteilige lohnanteil - der müsste offen ausgewiesem sein. Den dann einfach aufteilen nach m2

wieso nach qm?? Steht doch oben, dass 25% Eigennutzung: also 25% des Lohnanteils!
Lia

Die prozentuale eigennutzung ist ja auch nach m2