hallo,
es würde mich mal interessieren, ob man sich als tochter/sohn absichern kann dagegen, dass man im ernstfall aufkommen muss für ein elternteil, wenn es zum pflegefall wird oder sonst was schlimmes in der art eintreffen sollte.
denn es ist doch so, dass man als leibliches kind verpflichtet ist für das elternteil aufzukommen, wenn man der einzige nachkomme ist, oder?
aber gibt es da vllt sonderregelungen z.b. wenn das elternteil lediglich unterhalt zahlt u man sonst kein inniges verhältnis zu einander hat?
es würde mich mal interessieren, ob man sich als tochter/sohn
absichern kann dagegen, dass man im ernstfall aufkommen muss
für ein elternteil, wenn es zum pflegefall wird oder sonst was
schlimmes in der art eintreffen sollte.
Dafür gibt es in der Tat eine Versicherung.
denn es ist doch so, dass man als leibliches kind verpflichtet
ist für das elternteil aufzukommen, wenn man der einzige nachkomme ist, oder?
Stimmt.
aber gibt es da vllt sonderregelungen z.b. wenn das elternteil
lediglich unterhalt zahlt u man sonst kein inniges verhältnis zu einander hat?
Wer sollte denn sonst für die Eltern aufkommen, wenn nicht das Kind ohne inniges Verhältnis ? Die Steuerzahler ? Haben die ein innigeres Verhältnis zu den Eltern.
Wer sollte denn sonst für die Eltern aufkommen, wenn nicht das
Kind ohne inniges Verhältnis ? Die Steuerzahler ? Haben die
ein innigeres Verhältnis zu den Eltern.
Ein Kind hat sich aber nicht dafür entschieden, Eltern zu bekommen.
Ein Kind hat sich auch nicht dafür entschieden, von den Eltern nur bedingt behütet aufzuwachsen. Ein Kind hat sich auch ganz sicher nicht dafür entschieden, bei Eltern aufzuwachsen, die sich dank Alkoholismus einen beschissenen Lebensabend bereitet haben.
Der einzelne Mensch muss für sich aufkommen, für die Rentner, für seine Kinder und für seine Eltern. Ist das nicht ein bisschen viel???
Lutzie
Hallo,
es würde mich mal interessieren, ob man sich als tochter/sohn absichern kann dagegen, dass man im ernstfall aufkommen muss für ein elternteil
Ja, mit einer Pflegezusatzversicherung!
wenn das elternteil lediglich unterhalt zahlt u man sonst kein inniges verhältnis zu einander hat?
Verhältnis spielt ggf. keine Rolle!
VG, René
Der einzelne Mensch muss für sich aufkommen, für die Rentner,
für seine Kinder und für seine Eltern. Ist das nicht ein bisschen viel???
Wer soll denn sonst für die eignen Kinder und die eigenen Eltern aufkommen ? Willst Du für meine zahlen ?
Bei der Unterhaltsverpflichtung für die Eltern wird auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Rücksicht genommen.
hallo,
aber gibt es da vllt sonderregelungen z.b. wenn das elternteil
lediglich unterhalt zahlt u man sonst kein inniges verhältnis
zu einander hat?
Vllt wäre dann allen Betzeiligten ausreichend geholfen, wenn man auch lediglich finanziell unterstützt ohne inniges Verhältnis. Scheint mir dann ja irgendwie fair oder spricht was dagegen?
Deine Frage entbehrt nicht einer gewissen Komik. Das Verhältnis ist so gut, dass die Unterhaltspflicht in die eine Richtung bestehen soll, aber so schlecht, dass es für die Unterhaltspflicht in die andere Richtung nicht reichen soll? Ist das nicht paradox?
und das nennt sich demokratie, dass ein mensch dazu verpflichtet ist für ein elternteil aufzukommen, dass im schlimmsten fall lediglich den samen gespendet hat…
( SO SCHLIMM IST ES IN MEINEM FALL NICHT)
es geht darum, dass zwar unterhalt gezahlt wird, jedoch lange nicht so viel wie angemessen…!
& wie bereits gesagt: wer hat mich gefragt, ob ich das kind eines solchen menschens sein will?!
Hallo,
Ein Kind hat sich aber nicht dafür entschieden, Eltern zu
bekommen.
Ach nein? Es wollte vermutlich eigentlich lieber allein im Wald leben und die Früchte der Bäume ernten?
Der einzelne Mensch muss für sich aufkommen, für die Rentner,
für seine Kinder und für seine Eltern. Ist das nicht ein
bisschen viel???
Und wenn ich nicht nur für meine Rentner und meine Kinder, sondern auch noch für die Eltern anderer (sind das keine Rentner?) aufkommen muss, wird es besser und gerechter und weniger?
Gruß
loderunner
Hallo,
und das nennt sich demokratie, dass ein mensch dazu
verpflichtet ist für ein elternteil aufzukommen, dass im
schlimmsten fall lediglich den samen gespendet hat…
Ein wenig Unterhalt hat er doch auch gespendet. Der wurde doch auch nicht zurück gewiesen, oder?
Natürlich hat dieses Problem genau gar nichts mit Demokratie zu tun. Die hängt viel mehr mit Wahlen, Herrschaft des Volkes etc. zusammen. Dein Problem kommt daher, dass Geld leider nicht vom Himmel fällt. Das muss jemand bezahlen. Warum genau soll ich das sein und nicht das Kind dieses Menschen? Mir hat er übrigens keinen Heller Unterhalt gezahlt.
es geht darum, dass zwar unterhalt gezahlt wird, jedoch lange
nicht so viel wie angemessen…!
Ah so. Was genau wurde dagegen unternommen? Oder war es vielleicht doch angemessen, nur leider dem Kind zu wenig?
& wie bereits gesagt: wer hat mich gefragt, ob ich das kind
eines solchen menschens sein will?!
Und wer hat mich gefragt, ob ich für einen solchen Menschen bezahlen möchte?
Gruß
loderunner
Hallo,
Ja, mit einer Pflegezusatzversicherung!
Die müssten aber die Eltern abschließen und nicht die Kinder. Die Kinder für die Eltern geht nicht.
Gruß
Falke
Hallo!
Dafür gibt es in der Tat eine Versicherung.
Welche würde mich interessieren? Wenn Info nicht hier, bitte per Mail.
Gruß
Falke
Da gibt es ein ganz frisches BGH-Urteil
XII ZR 148/09 vom
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Eine verständliche Zusammenfassung gibts hier:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/19/0,3672,811313….
Grundsatz: Für die Eltern sind die Kinder in der Pflicht, eigentlich klar. Das gilt sogar, wenn das Verhältnis praktisch nicht bestand.
Gruß