Absicherung des Schwiegerkindes

X und Y möchten gerne mittels eines gemeinsamen Kredites ein Haus auf dem Grundstück der Eltern von Y bauen. Das Haus soll auf dem Teil des Grundstückes gebaut werden welcher bereits vom gesamten Grundstück getrennt wurde.
Da X und Y nicht verheiratet sind würden die Eltern von Y das geteilte Grundstück auf Y überschreiben/übertragen.
Nun die Frage:
In wie fern ist X im Falle eines Falles abgesichert wenn Y was passieren sollte bzw. X und Y sich trennen sollten?
Hat X rechtlich irgendeine Chance sein Geld zurück zu bekommen(im Falle einer Trennung) oder seinen Anteil zu verlangen(im Fall des Todes von Y)?
Sicherlich ist dies nicht der erste Fall, wo ein Schwiegerkind Geld und Zeit auf dem Grundstück der Schwiegereltern investiert und sich absichern will.
Vielleicht gibt es da ja schon einen Präzedenzfall/ein Gerichtsurteil o.ä.

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
DieClaudia

Liebe Claudia,

das ist eine Frage, die hier nicht rechtlich verbindlich beantwortet werden darf, da es sich sonst um Rechtsberatung handeln würde.

Grundsätzlich musst Du zwischen der Grundstücks- und Immobiliensituation und der Situation bzgl. des Darlehens unterscheiden.

Das Grundstück wird Y gehören und im Falle, dass ihr etwas zustößt, kann es an X fallen, wenn ein entsprechendes Testament gemacht wird. Trennen sich X und Y, so wird X keine Möglichkeit haben, auf das Grundstück oder einen Teil zu pochen.

Das Haus ist mit dem Grundstück verbunden. Es gilt somit für das Haus das selbe, wie oben für das Grundstück.

Wenn das Darlehen von beiden aufgenommen wird, dann haften beide für die Rückzahlung des Darlehens und für die Zinsen. Dabei spielt es keine Rolle, wofür das Geld verwendet wird und ob X noch am Leben ist oder ob sich X und Y trennen.

Das vernünftigste ist somit, einen privatrechtlichen Vertrag zwischen X und Y abzuschließen, welcher genau regelt, wer was leistet und welche Ansprüche sich daraus herleiten. Dies kann ein Rechtsanwalt relativ schnell und einfach und kostengünstig bewerkstelligen. So spart man sich viel Ärger.

Beste Grüße
ADKY

Hallo Claudia,
ich bin Beratender Bauingenieur und Architekt.
Ich kann und darf deshalb keine juristischen Ratschläge erteilen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo, tut mir leid. Kann Ihnen nichts genaues sagen. MfG

X wäre ein Esel, wenn er auch nur einen Cent in den Hausbau auf einem Grundstück investieren würde, welches ihm nicht zum gleichen Teil oder in dem Umfange zu eigen ist, indem er dort inverstiert! Es gibt zwar später im Rahmen von möglichen Bewseisen eine gewisse Chance anteilige Investitionen zurückzufordern; dies wäre aber ein höchst riskoreicher Weg, den man durch die Aufmahme von X gemeinsam in das Grundbuch von Y von vorne herein mindern könnte. Ansonsten soll Y alleine das Geld auf seinen namenfür den Bau eines Hauses auf seinem eigenen Grundstück aufnehmen oder aus eigenen Mitteln bereitstellen; nur dann kann X kein Nachteil widerfahren.

hallo,
Vorsicht für X, wenn er investiert und kein Vertrag darüber geschlossen wird. Ein guter Notar hat dafür Mustervorlagen „auf der Rolle“. Es lohnt sich, dafür Gebühren aufzuwenden, denn der Ärger könnte viel größer werden, wenn… Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Investitionen futsch sind, wenn keine Vereinbarungen nachweisbar sind.
H.G.