Absicherung des Schwiegerkindes

Hallo,
folgender Fall interessiert mich:

X und Y möchten gerne mittels eines gemeinsamen Kredites ein Haus auf dem Grundstück der Eltern von Y bauen. Das Haus soll auf dem Teil des Grundstückes gebaut werden welcher bereits vom gesamten Grundstück getrennt wurde.
Da X und Y nicht verheiratet sind würden die Eltern von Y das geteilte Grundstück auf Y überschreiben/übertragen.
Nun die Frage:
In wie fern ist X im Falle eines Falles abgesichert wenn Y was passieren sollte bzw. X und Y sich trennen sollten?
Hat X rechtlich irgendeine Chance sein Geld zurück zu bekommen(im Falle einer Trennung) oder seinen Anteil zu verlangen(im Fall des Todes von Y)?
Sicherlich ist dies nicht der erste Fall, wo ein Schwiegerkind Geld und Zeit auf dem Grundstück der Schwiegereltern investiert und sich absichern will.
Vielleicht gibt es da ja schon einen Präzedenzfall/ein Gerichtsurteil o.ä.

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
DieClaudia

Ohne das jetzt ganz genau zu wissen: X und Y sollten einen Vertrag machen, wem an dem Haus wieviel gehört. Soweit ich weiß, kann man auch ein Haus besitzen, ohne dass einem das Grundstück gehört (könnte man ja auch pachten oder so). Der Vertrag sollte dann auch bei Tod, Scheidung, Trennung, Verkrachung mit den Schwiegereltern usw. helfen. Das ist selbstverständlich keine Rechtsauskunft!

Es gibt eine ständige Rechtsprechung, wonach Schwiegereltern eine Schenkung zu Gunsten eines Schwiegerkindes im Vertrauen auf eine gemeinsame Zukunft mit ihrem Sohn/Tochter wg. „groben Undanks“ zurückfordern können, wenn sich das Paar trennt oder scheiden lässt.

Doch warum es dann auf einen kostenpflichtigen Rechtsstreit ankommen lassen?

Solche Dinge kann man im Schenkungsvertrag auch regeln: Rückauflassungsvormerkungen, im Grundbuch verankert, bei Trennung, Insolvenz usw. sind durchaus üblich.

HTH
G imager

Hallo,

mal wieder so ein Fall von: Mit Trauschein wäre alles so einfach und in jeder Hinsicht auch in allen denkbaren Fällen gerecht und günstig geregelt, aber aus Prinzip will man das nicht, und muss ich jetzt mit irgendwelchen aufwändigen Konstrukten behelfen, die nie auch nur ansatzweise so günstig sind, wie im Rahmen einer Ehe.

Nur mal so ein Punkt, der eigentlich schon mehr als ausschlaggebend für den Gang zum Standesamt sein sollte: Kommt es zum Erbfall, weil dummerweise einer der Partner drei Tage nach Bezug des Objekts auf der Straße überfahren wird, gilt der überlebende Partner als Dritter im Sinne des Erbschaftsteuerrechts. D.h. er hat kaum Freibetrag, steigt mit einem hohen Einstiegssteuersatz ein, und hat eine ganz üble Progression. Ganz abgesehen davon, dass sich die Frage eines Erbes ohnehin nur dann stellt, wenn ein solches ausdrücklich durch Testament/Erbvertrag geregelt wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Regelung gibt es nämlich ohne Trauschein gerade mal gar nichts!

Also mal einen Blick in eheliches Güterrecht werfen, schauen, was da für die angedachte Situation passt, und was ggf. nicht, über letzteres einen abweichenden Ehevertrag schließen, und gut ist.

Gruß vom Wiz, selbst Anwalt, in vergleichbarer Situation gewesen, und ganz bewusst ohne Ehevertrag geblieben