Bis heute hatte ich noch nie Probleme mit Versicherungen. Doch jetzt hörte ich von einem Fall, der für mich nicht einfach so hinnehmbar ist.
In unserem Rechtssystem ist man doch solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen werden konnte. Ist eine Versicherung dazu verpflichtet im Zweifesfall (zb. es sind nicht genügend Informationen vorhanden)eine Versicherungssumme auszuzahlen?
Hier zu den Tatsachen:
Zwei Männer feiern zusammen den Geburtstag des einen.
Als es spät wurde trennten sie sich.
Da Alkohol getrunken wurde lies Herr B sein Auto stehen und machte sich auf den Weg zum Zug.
Herr B erwacht im Krankenhaus. Ihm fehlt eine Hand.
Obwohl er zwei Ausweise bei sich trug, wusste man nicht wer er war.
Man fand Herrn B bei den Gleisen, um ihn herum lagen zahllose, noch nicht registrierte Brieflose. Keiner weiss warum.
Laut Krankenhaus wurden 3.3 Promille Alkohol im Blut gefunden.
Herr B kann dies nicht glauben.
Mir persönlich scheint es logisch unmöglich, wie man aus den Tatsachenberichten von Polizei und Krankenhaus ein reines Selbstverschulden des Herrn B herauslesen kann, wenn doch ungewiss ist was passiert ist.
Es gibt keine Zeugen. Man weiss nichts, nicht einmal Herr B kann sagen was passiert ist.
Selbst die Zugführer merkten nichts.
Andererseits fand man ihn nachts, etwa 200 m von einer Haltestelle entfernt. Aber niemand hat etwas gesehen.
„Was sich überhaupt sagen lässt, lässt sich klar sagen, und wovon man nicht reden kann, darüber muss man schweigen.“
Ludwig Wittgenstein
Es ist doch so, dass sich in diesem Fall die Versicherung eine mögliche Tatsache herausgepickt hat (Selbstverschulden, aufgrund der 3.3 Promille) und alle anderen möglichen Tatsachen haben verschwinden lassen.
Ergebnisse sind fälschbar.
Wo ein Opfer ist, ist auch ein Täter.
War er sein eigener Täter? Möglich ist es, aber bewiesen ist in diesem Fall überhaupt nichts. Weil man nichts weiss, weil es niemand gesehen haben soll.
Die Pointe kommt noch: Herrn Bs Versicherung wäre im Unfallsmonat abgelaufen.
Schon klar das man nicht gerne für jemanden zahlt, der einem verlässt.
Also: Warum zahlen Versicherungen nicht im Zweifelsfall zu Gunsten des Geschädigten?
gruss
martina