Hi
nehmen wir an, ich will einen Kredit aufnehmen und will den Menschen, der die Bürgschaft übernimmt absichern, dass er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit meiner Seite nicht die volle Summe zurückzahlen muss. Ich weiss sicher, dass es Möglichkeiten in diese Richtung gibt, wer weiss, wo es Informationen gibt?
Am besten setzt du dich mal mit der Bank zusammen mit der du auch schon den Kredit durchgesprochen hast. Es gibt Teilabsicherungen usw. Aber: Weniger Bürgschaft -> weniger Fremdkapital!
Bye
Hermann
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will den
Menschen, der die Bürgschaft übernimmt absichern, dass er im
Falle einer Zahlungsunfähigkeit meiner Seite nicht die volle
Summe zurückzahlen muss. :
Es gibt auch Bürgschaften über einen bestimmten, festgelegten Betrag - aaaaaber… die Banken sehen sowas nicht gerne. Die wollen natürlich lieber noch einen ‚Dummen‘, der im Zweifelsfall bis zum letzten Hosenknopf haftet.
Aber möglich ist es!!!
Hi!
Sinn der Bürgschaft (aus Banksicht) ist ja nun einmal, dass der Bürge im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers den Kreditbetrag zurückzahlt. Eine Möglichkeit ist eine Ausfallbürgschaft: Bürge zahlt hier nur den Betrag, der nach Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer (Pfändung etc.), als Ausfall feststeht.
Formularmäßig sehen die Banken selbstschuldneriche Bürgschaften vor (d. h. eine sog. Einrede der Vorausklage steht dem Bürgen nicht zu). Wenn sich der Bürge diese Einrede der Vorausklage vorbehält (Bank muss sich zuerst mit allen Mitteln an Kreditnehmer wenden), bleibt er auf dem Rest hängen.
ABER: Die Banken wollen i. d. R. formularmäßige Bürgschaften. Mein Rechtsprofessor gab uns als Merkspruch für unser LEBEN: BÜRGE NIE!
In diesem Sinne!
Gruss,
RJ.
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