gibt es eine Form des Ehevertrages, die es ermöglicht, dass Ansprüche Dritter gegen den einen Partner nicht auch rechtsgültig an den anderen Partner gestellt werden können?
Hintergedanke der Frage ist es, dass ein Partner selbständig, der andere angestellt ist.
Es soll nun hypothtetisch erreicht werden, dass zumindest das Vermögen des einen Partners nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten des anderen Partners herangezogen werden kann.
gibt es eine Form des Ehevertrages, die es ermöglicht, dass
Ansprüche Dritter gegen den einen Partner nicht auch
rechtsgültig an den anderen Partner gestellt werden können?
gibt es eine Form des Ehevertrages, die es ermöglicht, dass
Ansprüche Dritter gegen den einen Partner nicht auch
rechtsgültig an den anderen Partner gestellt werden können?
Hintergedanke der Frage ist es, dass ein Partner selbständig,
der andere angestellt ist.
Es soll nun hypothtetisch erreicht werden, dass zumindest das
Vermögen des einen Partners nicht zur Begleichung von
Verbindlichkeiten des anderen Partners herangezogen werden
kann.
Die Ehepartner haften auch bei der Zugewinngemeinschaft nicht für Verbindlichkeiten des jeweils anderen Partners. Es sei denn sie hätten beide für die Verbindlichkeiten unterschrieben:
bitte nicht diese pauschale Aussage „Gütertrennung“. Erstens ist diese in diesem Fall nicht nötig, und zweitens macht heute niemand mehr eine klassische Gütertrennung, der damit nur den Scheidungsfall, nicht aber den Todesfall „absichern“ will, weil man die potentiell negativen Folgen im Todesfall (ggf. schlechteres Erbrecht neben den Kindern je nach deren Anzahl) durch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ausschließen kann.