Hiho,
ein Selbständiger bekommt ein Grundstück von seinen Eltern geschenkt. Diese möchten sich aber möglichst dagegen absichern, dass das Grundstück verkauft/versteigert werden muss, wenn der Sohnemann sein Geschäft gegen die Wand fährt.
Sie könnten eine Hypothek/Grundschuld eintragen lassen, wenn dahinter aber keine Schuld des Zöglings gegenüber seinen Eltern besteht, hilft das nicht viel, oder?
§ 530 BGB „Widerruf der Schenkung wegen grober Verfehlung“ wird auch nicht unbedingt klappen, oder?
Ich hatte irgendwo in meinem Hirnstübchen noch gespeichert dass es eine Klausel gibt, die im Schenkungsvertrag regelt dass bei einer Insovenz des Beschenkten die Schenkung rückgängig gemacht werden kann, finde dazu aber den richtigen Fachbegriff nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfestellung
Rolf