Welche Möglichkeiten gibt es, sich als Käufer einer noch nicht vorhandenen Wohnung gegenüber dem Bauherren abzusichern?
Ich meine hierbei vor allem gegen eine eventuelle Pleite/Insolvenz.
Eventuell geleistete Zahlungen sollen also entweder erstattet werden, oder die Immobilie (nicht nur die versicherte Wohnung, da sich die Wohnung in einem Hochhaus befindet) fertiggestellt werden.
MfG.
Horst