Absicherung Käufer gegenüber Bauherr

Welche Möglichkeiten gibt es, sich als Käufer einer noch nicht vorhandenen Wohnung gegenüber dem Bauherren abzusichern?

Ich meine hierbei vor allem gegen eine eventuelle Pleite/Insolvenz.
Eventuell geleistete Zahlungen sollen also entweder erstattet werden, oder die Immobilie (nicht nur die versicherte Wohnung, da sich die Wohnung in einem Hochhaus befindet) fertiggestellt werden.

MfG.
Horst

Welche Möglichkeiten gibt es, sich als Käufer einer noch nicht
vorhandenen Wohnung gegenüber dem Bauherren abzusichern?

keine, die dich völlig aus dem risiko holen.

wenn man in solchen dingen ängstlich unterwegs ist, dann sollte man eine wohnung bestellen und erst kaufen, wenn diese fertiggestellt ist.

gruß inder

dann ist wohl auch klar, weshalb ich nach langer Suche nichts gefunden habe…

Eine Absicherung des Bauherren gegenüber seinen Bauunternehmern gibt es in Form von z.B. Bauherrenschutzbrief/Baufertigstellungsversicherung, aber für den zukünftigen Eigentümer gibt es mal wieder nichts…

Doch, den Vertrag. Bezahlung erst NACH Fertigstellung und Abnahme durch einen unabhängigen Gutachter.

Bauherrenschutzbrief/Baufertigstellungsversicherung, aber für den zukünftigen Eigentümer gibt es mal wieder nichts…

… weil der Käufer so eine Absicherung normalerweise auch nicht benötigt. Ein Käufer kauft ein Bestandsobjekt, was er besichtigen und ggf. begutachten lassen kann. Ich frage mich, was der Hintergrund, der von Dir beschriebenen Vertragskonstruktion ist.

Ich frage mich,
was der Hintergrund, der von Dir beschriebenen
Vertragskonstruktion ist.

es ist durchaus üblich, dass ein bauträger bereits alle wohnungen verkauft hat, bevor die grube ausgehoben wird… um solch einen fall wird es sich hier handeln.

gruß inder

Ja genau.

Hat natürlich auch den Vorteil, dass das Risiko einer Pleite des Investors geringer ist, da bereits vor Baubeginn abgeworden werden kann, ob sich ausreichend Abnehmer finden.

Wer da wartet bis die Wohnungen fertig sind, kommt meist zu spät :wink:

Das wäre natürlich am besten für den Käufer.
Da der Vertrag bei großer Nachfrage i.d.R. vom Verkäufer festgelegt wird, hat man darauf kaum Spielraum…

es ist durchaus üblich, dass ein bauträger bereits alle
wohnungen verkauft hat, bevor die grube ausgehoben wird… um
solch einen fall wird es sich hier handeln.

Gilt dann der Erwerber nicht auch als Bauherr ?

Das wäre natürlich am besten für den Käufer.
Da der Vertrag bei großer Nachfrage i.d.R. vom Verkäufer
festgelegt wird, hat man darauf kaum Spielraum…

Nicht ganz - der Vertrag kann auch von einem Fachanwalt geprüft werden und bevor man unterschreibt sind immer noch Änderungen möglich.

Ich denke nicht, da der Erwerber in diesem Beispiel ja kein Bauvorhaben an eine Baufirma in Auftrag gibt.

Ja - sofern der Verkäufer da mitmacht.
Bei großer Nachfrage eher unwahrscheinlich…

Ja - sofern der Verkäufer da mitmacht.
Bei großer Nachfrage eher unwahrscheinlich…

Na… dann sollte man Abstand davon nehmen,
denn dann kann man davon ausgehen, dass man betrogen werden könnte.