Ein schon länger zusammenlebendes Paar (nicht verheiratet) kauft sich ein Haus: Sie steuert aus ihrem Erbe 100.000 € beim Hauskauf zu. Er finanziert über eine Hypothek zusätzlich 120.000€ für den Hauskauf (gesichert über Grundschuld). Beide sind zu 50% als Eigentümer im Grundbuch.
Gibt es nun eine Möglichkeit das im Todesfall des Partners zumindest diese 100.000€ immer der Partnerin zustehen. Denn genau betrachtet würde die Hälfte bzw. ein Viertel immer gemäß Gesetz. Erbfolge vererbt also auch Schulden. Das würde bei einem Verkauf bedeuten 100.000€ abzüglich offener Kredite bzw. Grundschulden. Für die andere Hälfte das gleiche.
Über einen Darlehnsvertrag bei der Bank soll das gehen mir ist aber schleierhaft wie.
Gibt es nun eine Möglichkeit das im Todesfall des Partners zumindest diese 100.000€ immer der Partnerin zustehen.
Sie steht doch als „50% Besitzer“ im Grundbuch. Damit ist doch ihre Einlage abgesichert. Wenn er verstirbt, dann wird nur sein 50 % Anteil vererbt.
Damit sie keine Problem mit den Erben von ihm bekommt (und umgekehrt natürlich genauso), sollte man sich jetzt mit anwaltlicher Hilfe eine Regelung überlegen.
Danke für die Antwort.
Ich nehme mal an das die noch nicht bezahlte Hypothek den Pflichtteil der Eltern in gleichen Teilen schmälert. Nehmen wir also an:
Das Haus hat einen Wert von 200.000€ Die offene Hypothek beträgt 100.000€ Der Erblasser vererbt seinen Teil an die Partnerin. Die Eltern machen Ihren Pflichteil gelten: Das heißt 50.000€/4 = 12.500€. Jeweils ein Viertel an die Elternteile (die andere beiden Viertel gehen ja wg. Testament an die Partnerin.)
Das heißt Sie müßte den Eltern des Erblassers 25.000€ in Summe bezahlen?