Absicherung Krankenversicherung

Frau fällt nach Krankheit und einem Jahr ALG1 aus dem System. Da sie verheiratet ist, bekommt sie kein Hartz4. Mann ist selbstständig und somit privat krankenversichert. Familienversichrung fällt damit aus, macht die private Krankenversicherung nicht. Nun ist die Frau nicht mehr versichert. Gibt es eine Grundversicherung, wenigstens für die Krankenkasse? Wo kann sie sich hinwenden?

Im Voraus Vielen Dank

Daggi

Krankenversicherung nicht. Nun ist die Frau nicht mehr versichert.

Sie ist nach wie vor bei ihrer letzten Krankenkasse versichert, aber: Beitrgaspflichtig auch rückwirkend.

Gibt es eine Grundversicherung, wenigstens für die Krankenkasse? Wo kann sie sich hinwenden?

An die letzte Krankenkasse, bei der sie versichert war.

Die wichtigste Information für die Antwort fehlt: Wo ist sie bis jetzt krankenversichert ?

Ist es die GKV, so ist freiwillige Weiterversicherung (am einfachsten bei der bisherigen Kasse)nicht nur möglich, sondern Pflicht. Kostet so ca. 140 + 20 EUR Kranken und Pflege. Alternativ wäre auch eine PKV möglich, dürfte aber in der prekären Situation keinesfalls sinnvoll sein.

Gruss

w.will

Lieber Wolfgang!

Sie ist in der GKV, sie stellt ja auch keinerlei Ansprüche, aber noch eine Versicherung kann sich das Paar finanziell nicht leisten. Das Paar lebt gerade so am Existenzminimum. Es kommt zurecht, aber noch eine Versicherung mehr ist fananziell nicht drin.

Daggi

Hallo,

Sie ist in der GKV, sie stellt ja auch keinerlei Ansprüche,

natürlich hat sie Ansprüche; sie erwartet Kostenübernahme im Krankheitsfall!

aber noch eine Versicherung kann sich das Paar finanziell
nicht leisten. Das Paar lebt gerade so am Existenzminimum. Es
kommt zurecht, aber noch eine Versicherung mehr ist fananziell
nicht drin.

Es handelt sich um eine Pflichtversicherung! Sie hat keine Wahl.

Daggi

Gruß
tycoon

Hallo,

wenn die GKV ohne Unterbrechung mehr als 1 Jahr bestanden hat, kann sie eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen. Der Monatsbeitrag beträgt ca. 145 Euro (wenn die Einnahmen 851 Euro nicht übersteigen; das Einkommen des PKV-Ehegatten wird zur Hälfte als Einnahme angerechnet).

Wenn die Versicherungszeit nicht erfüllt ist (§ 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V), ist ggf. eine Rückkehr in die PKV verpflichtend.

Die zusätzlichen Beiträge gehören zum Bedarf des Haushalts und können dadurch ggf. zu Ansprüchen gegenüber der Arge führen.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend und unumgänglich.

Gruß

RHW