Absicherung Mietverhältniss durch Zeitvertrag ?

Hallo liebe Gemeinde,

folgende Frage. Jemand wohnt seit 12 Jahre in einer Wohnung, in die auch viel Geld reingesteckt wurde. Leider ist die Vermieterin eine leicht durchgeknallte alte Dame, die nicht verkaufen möchte. Wegen einer Behinderung und auch noch anderer Einschränkungen findet die Mieterin keine andere Wohnung und hat die Suche nun nach 3 Jahren auch aufgegeben und beschlossen hier zu bleiben. Jetzt möchte sie gerne fürs Alter vorsorgen und das Mietverhältnis (unbefristeter Vertrag) absichern, indem sie den Mietvertrag ergänzt und z.B. auf 20 Jahre festschreibt. Nur wenn sie vorher ins Pflegeheim muss oder verstirbt, soll das Mietverhältnis enden.
Die Vermieterin war einer ja auch gegenseitige Absicherung nicht abgeneigt. Wie kann man sowas nun rechtsicher formulieren? Die Mieterin geht davon aus, dass sie länger lebt als die Dame und sie möchte auch von deren Töchter, die im Ausland leben, keine Überraschungen erleben. Hat jemand einen Rat?

Vielen lieben Dank

Hallo,

leider sind die Angaben zum bestehenden Mietvertrag ungenau. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt.
Dieser kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter gekündigt werden (Z.B Mietrückstand, vertragswidriges Verhalten, Eigenbedarf etc.). Eine Umwandlung in einen Zeitmietvertrag ist - glaube ich- gar nicht ohne weiteres zulässig und hat auch Nachteile für den Mieter, der dann ohne Wenn und Aber langfristig gebunden ist und die Miete für den gesamten Zeitraum schuldet, auch wenn er auf eigenen Wunsch ausziehen möchte.
Die Befürchtung, wegen einer Kündigung auf der Straße zu stehen- zumal mit einer bestehenden Behinderung- halte ich für wenig wahrscheinlich.

Grüße, M.