Hallo,
ich glaube, ich liege richtig, dass ein privater Autoverkäufer keine Garantie bzw. Gewährleistung geben muss?!
Bspw man will 13-Jahre altes Auto von privat an privat verkaufen: Wenn im Kaufvertrag festgehalten wird „Auto soweit bekannt ohne Mängel“, ist der Verkäufer dann abgesichert oder gibt es bestimmte Gründe bzw. Umstände für die der Verkäufer haftbar gemacht werden kann?
Was gilt es zu beachten?
Gruß
Anke