Hallo,
angenommen, jemand möchte in diesem Sommer einen Pool im Garten aufbauen und in der Nachbarschaft wohnen einige Kinder zwischen 2 und 14 Jahren. Ist der Poolbesitzer verpflichtet, sein Grundstück so einzuzäunen, dass kein Kind die Möglichkeit hat, an den Pool heranzukommen? Was passiert, wenn ein Kind während der Abwesenheit des Poolbesitzers in den Pool fällt und ertrinkt? Wer haftet? Wenn der Besitzer haftet - was muß er tun, um von der Haftung befreit zu sein?
Hi Berit,
in meinem Landkreis hat im letzten Jahr ein Mieter verlangt, der Vermieter solle den ans Grundstück grenzenden Bach einzäunen, auf dass sein Kind nicht hineinfalle. Er musste sich aber vom Gericht sagen lassen, dass es immer noch so etwas wie eine elterliche Aufsichtspflicht gibt, die nicht auf den Vermieter abgewälzt werden kann.
Gruß Ralf
Bei Gartenteichen gab es ein Urteil der Teichbestzer hatte die Haftpflicht
Es war ein Dreijähriger ertrunken. in 30cm tiefem Wasser.
Jakob
Wer lange genug gelebt hat,hat alles gesehen und auch das Gegenteil von allem. (Charles Maurice de Talleyrand)
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Das finde ich mal einen gerechten Urteisspruch!!
Silvio
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Hallo Berit,
haften wird wohl immer der Eigentümer des Pools.
Man kann sich allerdings über eine Privathaftpflicht- oder eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dagegen schützen, damit man zumindest finanziell keinen Schaden erleidet.
Viele Grüße
Ralf
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