Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
An einem Endreihenhaus befindet sich seit Jahrzehnten ein Flachdachgebäude von 3 Metern Höhe, dass lange Zeit als Lebensmittelgeschäft genutzt wurde. Das Geschäft wurde verkauft und jetzt sollen dort 3 weitere Reihenhäuser gebaut werden, wobei eines von denen an das Endreihenhaus angebaut wird.
Damit der Bauträger bauen kann, muss er auf das Grundstück des Endreihenhauses, damit dort die Hauswand errichtet werden kann.
Für die Bauarbeiten muss ein Streifen von ca. 2m der Terrasse und des Gartens des Endreihenhauses abgetragen werden. Dazu wird die Pergola samt der dort wachsenden Pflanzen entfernt, ebenso die Steine der Terrasse.
Folgende Fragen: 1.Welche Forderungen bezüglich eingeschränkte Nutzung der Terrasse können geltend gemacht werden? 2. Was muss beachtet werden, damit der Ausgangszustand der Terrasse und des Gartens wiederhergestellt werden? 3.Wie können eventuell entstehende Schäden kompensiert werden? Das alles natürlich vertraglich.
Vielen Dank im Voraus.
M.Bach