Absicherung von Wohnungseigentum

Folgender Sachverhalt wäre nach österreichischem Recht zu beurteilen:

Ausgangssituation:
a) ER ist seit über 20 Jahren Wohnungseigentümer (WE) - frei von Rechten Dritter
b) SIE zieht mit dem gemeinsamen Kind bei IHM ein
c) SIE besitzt dzt eine Mietwohnung in einem anderen Bundesland, die SIE aufgeben wird

Wie kann ER im Falle einer Trennung absichern, dass ER dann nicht vor dem Nichts steht?

Bitte wenn möglich auch auf die entsprechenden Rechtsquellen (nach österr. Recht!) verweisen.

Vielen Dank - Peter

Wie kann alleiniges, unbelastetes Wohnungseigentum geschützt werden, wenn die Lebensgefährtin samt gemeinsamen Kind (mit dem Wohnungseigentümer)

Hallo Peter,

Folgender Sachverhalt wäre nach österreichischem Recht zu
beurteilen:

Ausgangssituation:
a) ER ist seit über 20 Jahren Wohnungseigentümer (WE) - frei
von Rechten Dritter
b) SIE zieht mit dem gemeinsamen Kind bei IHM ein
c) SIE besitzt dzt eine Mietwohnung in einem anderen
Bundesland, die SIE aufgeben wird

Wie kann ER im Falle einer Trennung absichern, dass ER dann
nicht vor dem Nichts steht?

am besten kann er sich absichern, indem er der Freundin ermöglicht, trotz Kindererziehung ihrem Beruf nachzugehen (untersützung bei Kinderbetreuung, im Haushalt, moralische Unterstützung etc.).

Menschen, die imstande sind ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, haben im Falle einer Trennung nicht so leicht überhöhte Unterhaltsansprüche, die dann zur Überschuldung und dadurch zum Verlust einer Immobilie führen können.

Un übrigen sollte die Immobilie vor jeglichem zugriff geschützt sein, auch bei Zugewinngemeinschaft im Falle einer Eheschließung. Aber dazu wissen sicher die Experten zum Thema Familien- und Eherecht mehr.

Gruß, Karin