Absicherung zur Haftung

Halli Hallo =)
Kann ein Auszubildener sich rechtlich absichern - in der Art, dass er die Verantwortung für das Gebaute einem Freund übergibt?
Was ich genau meine ist: Der Azubi baut eine Steuerung auf, unabhängig davon, ob Elektronisch, oder die Ansteuerung eines Drehstrommotors. Aufgrund dessen, dass er die Ausbildung nicht beendet hat, oder in einem Teilgebiet der Elektrotechnik ausgebildet wird, die nicht zu dem gehört, was er nun erstellen will, ist es nicht unbedingt gegeben, dass die Schaltung 100% normgerecht ausgeführt ist. Er verdrahtet nun dennoch alles nach Schaltplan, prüft die Funktion und - so weit es ihm möglich ist - die bekannten Normen. Trotz dessen, dass er alles nach bestem Wissen udn Gewissen erstellt hat, entsteht nach einem halben Jahr aufgrund irgendeines Fehlers ein Sachschaden.
Hat der Azubi - bevor er die Steuerung übergibt - eine Möglichkeit, sich der Verantwortung für den Schaden zu entziehen, indem er die Verantwortung dem Nutzer allinig überschreibt?
Dazu sei noch gesagt, dass das Ganze zwar privat gebaut und an einen Bekannten übergeben wird, aber nicht nur in dem Sinne privat genutzt wird, dass es zu Hause steht und kein Unbeteiligter zum Beteiligten (Opfer im Schadensfall) werden könnte.
Zudem gibt es keine andere Fachkraft, die den Part des Verantwortlichen übernehmen könnte.

Würde mich über Einschätzungen freuen.
Danke im Vorraus =)

Tja. Tatsächlich scheint es sich um Schwarzarbeit zu handeln. Soweit ich mich erinnern kann, gab es dazu mal ein Urteil, daß der Geschädigte trotzdem Regress nehmen kann. Die genauen Bedingungen kenn ich nicht.
Für mein Empfinden trägt der Geschädigte zumindest eine Mitschuld, da er das Werk so „schwarz“ abgenommen hat, obwohl er als Betreiber der Anlage wissen musste, daß der Erbauer der Anlage nicht befähigt ist.

Keine Schwarzarbeit. Freundschaftsdienst. Ohne Entgelt.