Hallo,
mal angenommen, X arbeitet in einem Unternehmen in einer Position, die einem Einblicke und Kenntnisse in …sagen wir mal… rechtlich und moralisch verwerfliche Handlungsweisen gegen Mitarbeiter ermöglich. Nun erfährt X aus sicheren Quellen, dass X selber auf der „Abschussliste“ steht (weil X ist ja zu teuer!!) und es ist absehbar, dass X über kurz oder lang hinauskomplementiert wird.
X hatte bis vor kurzem Handlungsvollmacht in Bankgeschäften, hat die Buchhaltung aber an eine Kollegin abgeben müssen (Umstrukturierung). Nun kann X sich vorstellen, dass (Erfahrungswerte!) mit dieser Bankvollmacht, die ja nun durch jemand anderen ausgeübt wird, X „über den Tisch gezogen werden könnte“. X möchte sich gerne vor so etwas schützen - wie kann X seinen Chef dazu bringen, die Kontovollmacht für X zu löschen und diese der neuen Kollegin zu übertragen? Natürlich ohne Verdacht zu schöpfen?? Klartext: bei sämtlichen Transaktionen steht mein Name drunter, obwohl ich diese nicht mehr tätige!! Und das will ich nicht mehr!! Weil sonst fehlt plötzlich mal Geld und dann war ich das!!!
Gruß,
S.
Hallo
„X“ sollte sich als allererstes fragen, warum er das Geld für eine ordentliche Fachberatung vor Ort sparen will und lieber auf anonyme Ratschläge Halbwissender aus dem Internet vertrauen will.
„X“ bleibt es natürlich ungenommen, die 50-100 Euro jetzt zu sparen und später für 200.000 Euro vor Gericht ziehen zu müssen.
Gruß,
LeoLo
Hallo
„X“ sollte sich als allererstes fragen, warum er das Geld für
eine ordentliche Fachberatung vor Ort sparen will und lieber
auf anonyme Ratschläge Halbwissender aus dem Internet
vertrauen will.
Auch Hallo!
immerhin heisst das Forum „wer WEISS was“ … leider gehen einige Nutzer davon aus, dass das auch heissen könnte: „wer ahnt was - oder - wer hat schonmal etwas davon gehört - oder wer vermutet richtig“
Trotzdem finde ich diese Frage auch für das Forum hier recht interessant - und meine Hoffnung an die „wer-weiss-was“-Fachleute ist einfach nicht totzukriegen 
Lieben Gruss
Ulli
hallo,
weil noch nie notwendig gewesen ist X leider so doof, keinen rechtsschutz zu haben und hat absolut keine ahnung, was eine rechtsberatung so kosten könnte! jetzt hat X noch erfahren, dass eine änderungskündigung ins haus steht, bei der es drastisch ans geld geht und vermutlich auch an die arbeitszeit! kannst du mir sagen, was ein rechtsanwalt so in etwa kostet?? rechtsschutz hab ich mich heute erkundigt, greift erst nach 3 monaten!
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hallo,
weil noch nie notwendig gewesen ist X leider so doof, keinen
rechtsschutz zu haben und hat absolut keine ahnung, was eine
rechtsberatung so kosten könnte! jetzt hat X noch erfahren,
dass eine änderungskündigung ins haus steht, bei der es
drastisch ans geld geht und vermutlich auch an die
arbeitszeit! kannst du mir sagen, was ein rechtsanwalt so in
etwa kostet?? rechtsschutz hab ich mich heute erkundigt,
greift erst nach 3 monaten!
Hallo Sonja,
das stimmt so nicht. Wie es bei Versicherungen geregelt ist, kann ich Dir zwar nicht sagen, aber bei der Gewerkschaft bekommst Du RECHTSBERATUNG ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft, nur für den Rechtsschutz (Vertretung ggü. AG oder vor Gericht) gilt eine dreimonatige Wartezeit. Allerdings lassen da viele Gewerkschaftsmenschen vor Ort mit sich reden, wenn man sie vernünftig anspricht.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
weil noch nie notwendig gewesen ist X leider so doof, keinen
rechtsschutz zu haben und hat absolut keine ahnung, was eine
rechtsberatung so kosten könnte!
Wie ich geschrieben habe, dürfte das im Regelfall so bei 50-100 Euro liegen. Das kann und sollte man aber vorher mit dem Fachanwalt einfach abklären. Der Betrag ist gegenüber dem eventuell sonst später entstehenden Schaden ziemlich gering.
Also: nicht lange fackeln sondern Termin machen!
Gruß,
LeoLo
Jaja - die Gewerkschaften…
Hi!:
Allerdings
lassen da viele Gewerkschaftsmenschen vor Ort mit sich reden,
wenn man sie vernünftig anspricht.
Stimmt! Um an neue Mitglieder zu kommen, datieren die schon mal eine Anmeldung (natürlich gegen Zahlung der Beiträge) zurück…
LG
Guido
Och Guido…
…ich weiss ja nicht, woher Dein Brass auf Gewerkschaften kommt, aber ich habe aus all Deinen Postings den Eindruck, daß Du doch (zu) sehr verallgemeinerst, während du bei allen anderen Sachverhalten so fein ausdifferenzieren kannst (Breitestgrins).
Heimliches Rückdatieren ist nämlich gar nicht nötig, sondern die Hauptamtlichen vor Ort haben da ganz offiziell einen Ermessensspielraum (zumindest bei Ver.di ist das definitiv so), auch ohne Nachzahlung der Beiträge.
Und das es auch bei Gewerkschaften Deppen gibt, ist ja wohl eine statistische Zwangsläufigkeit, die sich leider nicht immer vermeiden lässt.
&Tschüß
Wolfgang
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Sorry…
Huhu!
…ich weiss ja nicht, woher Dein Brass auf Gewerkschaften
kommt,
Das würde jetzt den rahmen sprengen, aber ein wesentlicher Faktor war die rechtliche Unterstützung meiner gattin durch ver.di - konnte man in der Pfeife rauchen, da der Rechtsfuzzi sich noch nicht einmal eingelesen hatte!!!
Da lieber eine Rechtschutzversicherung.
Heimliches Rückdatieren ist nämlich gar nicht nötig, sondern
die Hauptamtlichen vor Ort haben da ganz offiziell einen
Ermessensspielraum (zumindest bei Ver.di ist das definitiv
so), auch ohne Nachzahlung der Beiträge.
Sorry - mir hatte man es vor einigen Jahren (als ein Rechtsstreit mit meinem „Ex“ anstand) von Seiten IGM so angeboten.
Gut, dass ich drauf verzichtet habe 
Klar war das nur ein einzelnen Beispiel - war auch mit einem Grinsen geschrieben…
LG
guido
Hallo.
Stimmt! Um an neue Mitglieder zu kommen, datieren die schon
mal eine Anmeldung (natürlich gegen Zahlung der Beiträge)
zurück …
… womit sie dann spätestens bei der Jahresabschlussrechnung der Verwaltungsstelle in Teufels Küche kommen. Die Dreimonatsklausel stammt auch nicht von den Gewerkschaften selbst, sondern von den dahinter steckenden Versicherungsunternehmen. Zumindest von der IGM weiß ich definitiv, dass bei der Prüfung eines Rechtsschutzantrages (die durch die Ortsverwaltung durchgeführt wird) die eigentlich fällige Wartefrist bei offensichtlicher Rechtslage (jetzt hau mich nicht, wie das festgestellt wird) normalerweise nicht zur Anwendung gelangt. D.h., die zuständige OV hat ein eigenes Rechtsschutz-Budget für solche Fälle. Deswegen konnte ich auch vor einigen Wochen bei einer Anfrage zu Rechtsschutz für einen Lehrling im Brustton der Überzeugung behaupten, dass gute Chancen bestehen, Rechtsschutz trotz nicht erfüllter Wartefrist zu erhalten.
Überitzens kann ich Deinen Ärger bzgl. der bei den DGB-Gewerkschaften unterwegsen Wälte tw. nachvollziehen. Dummerweise werden Verbandsanwälte - auch auf Arbeitgeberseite! - nicht gerade fürstlich honoriert. Entsprechend sehen dann leider oft die Ergebnisse aus. Vor Gericht treffen sich dann der AGV- und der DGB- Anwalt, und man kann mit Fug und Recht behauptzen „Was der eine nicht weiß, hat der andere vergessen“.
Gruß Eillicht zu Vensre