hallo experten.
ich habe vor etwa 3 monaten bei ebay haare gekauft aber war damit nicht zufrieden und habe sie weggeschmissen. deswegen negativ bewertet und daraufhin hat mir der verkaufer angeboten mein geld zurückzuerstatten wenn ich mein bewertung andere. habe ich auch getahn und bis jetzt nicht erhalten immer verzögert. daraufhin habe ich den artikel nochmal gekauft aber nicht bezahl damit ich es negativ bewerten kann jetz wollen sie mir eine anzeige gegen betrug machen geht das? danke im vorraus ich brauche eureb hilfe
Äh. Vielleicht solltest du dich etwas besser erkundigen, bevor du solche Aktionen machst…
- Wenn etwas nicht in Ordnung ist, erst reklmieren und erst , wenn der Käufer keine Einsicht zeigt, negativ bewerten.
- Wenn etwas nicht in Ordnung ist, und der Verkäufer ist gewerblich, hast du Anspruch auf Rückgabe.
- Etwas kaufen, um dann negativ zu bewerten?! Ebay ist doch kein Spassverein. Du schliest einen Vertrag ab … ja, natürlich musst du bezahlen.
Versuche dich mit dem Verkäufer zu einigen. Ich kenne den Streitwert nicht … oder hake es unter Erfahrung ab.
Rat von erfolgreicher Ebay-erin, die auch schon reklamiert oder selbst einem Käufer zurückbezahlt hat, weil Ware nicht heil angekommen ist…
Leider kann ich Dir nicht wirklich helfen, da kenne ich mich zu wenig aus.
Eins aber leuchtet mir ein, die zweite Bestellung hast Du nicht bezahlt, hast aber Ware erhalten. Diese Bestellung muss meiner Meinung auch bezahlt werden. Das hat ja rein gar nichts mit der ersten Bestellung zu tun.
Ansonsten gibt es doch bei Ebay direkt eine Stelle wo Du Dich hin wenden könntest, glaube ich.
Lg
Hallo kaan_04,
dadurch das du den Artikel nochmal gekauft hast ist ein neuer Kaufvertrag zustande gekommen und der Verkäufer kann auf Zahlung bestehen. Er kann sein Recht auch einklagen. Betrug ist das aber meiner Meinung nach nicht. Tip: Setz dich mit ebay in Verbindung und sende denen Kopien von den e-Mails mit dem Verkäufer. Sollte der Verkäufer sogar Powerseller sein, hat er sich an ganz andere ebay-Richtlinien zu halten und ist meist einsichtiger, wenn sich ebay einschaltet.
Viel Glück
uweundmargret
Hallo kaan_04,
das ist sogar der klassische Fall des Betruges. Du hast von Anfang an nicht zahlen wollen, aber mit deiner Bestellung den entsprechenden Eindruck erweckt. Das nennt man Betrug.
Dein Problem hättest du wirklich anders lösen müssen.
Du warst doch auf der sicheren Seite, lediglich das Geld fehlte noch. Ist natürlich ärgerlich, dass die Ware nicht zu deiner Zufriedenheit war, aber dass ein Verkäufer das Geld zurückerstatten will, klingt doch schon sehr kulant.
Na, viel mehr kann man wohl nicht falsch machen.
Wahrscheinlich wird der Verkäufer Dir das Geld für die zuerst erhaltene Ware noch nicht wieder zurücküberwiesen haben, weil er noch auf seine Ware wartet.
Du kannst doch nicht etwas kaufen, und - wenn es Dir nicht gefällt - wegwerfen. Wenn die gekaufte Ware Mängel hat, hast Du das Recht sie zurück zu geben. Dann bekommst Du auch dein Geld wieder.
So viel zum ersten Kauf.
Davon gänzlich getrennt ist der zweite Kauf zu sehen. Hier hast Du einen Kaufvertrag abgeschlossen. Du hast, wenn ich das richtig verstehe, die ware auch (ein zweites Mal!) bekommen. Hast sie dann aber nicht bezahlt. Und Du hattest von vorneherein auch nicht die Absicht, die Ware zu bezahlen! Weil Du so kurzsichtig warst, nur an die „Rache“ wegen des noch nicht bezahlten Geldes zu denken.
So blöde es klingt - das könnte ein Staatsanwalt als Betrug ansehen.
Es gibt für Dich jetzt nur noch eine Möglichkeit, halbwegs sauber aus der Sache raus zu kommen: Bezahl die zweite Ware so schnell wie möglich, verzichte auch auf eine negative Bewertung (auch eine solche mißbräuchliche Bewertung kann eine zivilrechtliche Unterlassungsklage nach sich ziehen!). Und lass die Sache ruhen…
Hi,
also wenn du Ware gekauft hast, und nicht zahlst, dann ist das nicht OK.
Im ersten Fall habst du da was schriftlich? wenn ja würde ich vorschlagen einige dich mit dem mVerkäufer und schick Ihm die besprochenen Sachen zu.
Der erneute Kauf und das nicht zahlen, ist ein verstoss bei ebay, es kann sein das du dafür gesperrt wirst.
der Dirk
hallo,
du hättest bei unzufriedenheit reklamieren und, wenn der verkäufer nicht reagiert, ebay einschalten können.das wäre der richtige weg gewesen.das, was du nun gemacht hast, nämlich kaufen und vorsätzlich nicht bezahlen, ist ganz einfach betrug und der verkäufer hat das recht, dich anzuzeigen.
da hast du dir ein böses eigentor geschossen !
ich kann dir nur raten, dich mit dem verkäufer in verbindung zu setzen und auf seine kulanz zu hoffen !
viel glück dabei
hi! Vorab: WICHTIG: KEINE RECHTSBERATUNG!
naja, betrug wohl eher nicht. Aber Rufschädigung könnte passen.
Generell ist das aber nicht die feine englische Art und verstößt gegen die eBay Grundsätze einer Bewertung.
hallo erstmal danke
ich habe die ware garnicht erhalten aslo genauer zu sagen ich muss die ware bezahlwn befor ich sie bekomme.
Hallo Kaan_04,
da hast du dich in eine etwas verzwickte Situation gebracht, so leid es mir tut, dir nichts Angenehmeres antworten zu können.
Zunächst mal war die Negativ-Bewertung schon aus eBay-Sicht nicht gerechtfertigt, da diese nur bei Fehlern des Verkäufers abgegeben werden sollte, nicht bei Missgefallen des Artikels. Das wäre schon ein erster Ansatzpunkt für eine Klage deines Verkäufers.
Diesen Artikel dann allerdings nochmals zu kaufen, um eine Negativ-Bewertung abgeben zu können, bringt dich in eine noch deutlich schlechtere Position: Ein Gebot bei eBay ist bindend, insbesondere bei einem Sofort-Kauf. Du hast dich zum Kauf und damit auch zum Bezahlen vertraglich verpflichtet. Eine Betrugsanzeige ist in diesem Fall legitim und würde vor Gericht wahrscheinlich auch Bestand haben.
Könnte dein Verkäufer dir die Absicht zum Negativ-Bewerten nachweisen käme u.U. sogar der Tatbestand der Nötigung ins Spiel.
Mein Rat an dich wäre: Bezahlen und Bewertung lieber zurücknehmen, egal wie ärgerlich das für dich ist, dein Verkäufer ist in diesem Fall im Recht.
Schöne Grüße
Christoph Klinger
Dann dürfte es zumindest strafrechtlich nicht als Betrug zu werten sein, weil die andere Seite ihre Leistung (Ware) noch nicht erbracht hat.
Zivilrechtlich bist Du aber trotzdem zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme verpflichtet, denn Du hast über ebay einen gültigen Kaufvertrag geschlossen. Wenn Du nicht zahlst, kann Dich die Gegenseite auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Diese Klage wirst Du auch verlieren, mit der Folge, dass Du dann noch Gerichts- und Anwaltskosten zahlen musst, und zwar deine UND die der Gegenseite!
Spaßbieten bei ebay lohnt sich nicht…
Hallo, so wie Du geschrieben hast, ist wohl einiges schief gelaufen. Meiner Meinung nach habt ihr euch beide nicht fair verhalten. Wie sah die Kommunikation zwischen euch aus? Du hast den Fehler gemacht und die Haare weggeworfen. Wie willst Du dem Verkäufer jetzt beweisen, dass die Qualität schlecht war? Weiterhin hast Du Ware gekauft und nicht bezahlt. Was vorher passiert ist, ist nicht maßgeblich. Mit dem Sofortkauf bist Du die Verpflichtung eingegangen, zu bezahlen. Eine Negativbewertung kannst Du immer noch machen. Ich rate Dir, wenn die Ware okay ist, zu bezahlen, um Dir weitere Probleme (Sperrung bei ebay, wegen nicht bezahlter Ware) oder eine Anzeige zu ersparen.
HAllo, Wenn er sich nicht mehr meldet… Hmmm nimm auf jeden Fall den Kontakt mit ihm auf und frage warum und welche Gruende vorliegen. Er droht? Hmmm, Betrug ist zu prüfen. Er hat zuerst etwas angeboten, nämlich seine Bewertung zu änderen. Aber hat Wortbruch begangen. Du solltest du dich rechtlich beraten. Denn dies ist eine Sache die nicht mehr den Marktplatz EBAY betrifft.
Dein zweiter Kauf hat übigens nichts mit dem ersten Kauf zu tun. Daher ist eine Negativbewertung (wenn hier alles gut lief nicht okay!)
Gruss Thomas