Inspiriert von dem Fall, der gestern gepostet wurde, habe ich eine Frage:
Angenommen der Lieferant aus der Geschichte hat eine falsche Kontonummer angegeben, aber eine, dessen Besitzer er kennt und mit dem er sich das Geld teilt.
Er weiß, dass es sehr schwer für den Überweisenden ist, wieder an sein Geld zu kommen und nutzt diesen Umstand um sich auf der Grundlage eines vermeintlichen Versehens zu bereichern.
Ist das möglich?
Der Kunde wird ja wohl eine Rechnung vorliegen haben mit der Bankverbindung, auf die zu zahlen ist. Wenn er auf die überwiesen hat ist er aus dem Schneider, zumal wenn sie zwar nicht die des Verkäufers ist, aber stimmt.
Hallo,
wenn ich die Beiträge richtig lese, erkenne ich doch, das der Käufer aus dem Schneider ist.
Er hat eine Rechnungsaufforderung, mit einer angegebenen Nummer.
Auf diese hat er eingezahlt, was er ja auch belegen kann.
Somit hat der Lieferant / Verkäufer zu liefern.
Alles weitere sollte der Verkäufer selber klären.
Gruß
Wenn der Verkäufer wünscht, daß das Geld auf das Konto eines Dritten überwiesen wird, ist das seine Sache und geht den Käufer nichts an. Im Geschäftsverkehr wird gemeinhin davon ausgegangen, daß man als Verkäufer des Lesens fähig ist und bemerkt, wenn nicht nur ein Zahlendreher in der Kontonummer steckt, sondern sie gänzlich verkehrt ist.
Hallo,
das stimmt so nicht.
Aus meinem Beitrag geht doch klar hervor, wie diese Sache abläuft.
Der Überweisende hat doch alles richtig gemacht, somit liegt es am Lieferanten, die Sache zu klären.
Ob der Lieferant das mit der Nummer bewusst gemacht hat, ist doch dem Überweisenden erstmal egal.
Gruß
Du hast aber schon mitbekommen, worum es ursprünglich ging? Ich habe mich ausdrücklich auf ein anderes Posting bezogen, wo der Lieferant eine IBAN angegeben hat, die sich als falsch herausgestellt hat, also nicht „absichtlich das Konto eines Dritten“.
Und mein Gedanke war, was wäre, wenn es nur ein vermeintliches Versehen war und er absichtlich die IBAN - sagen wir - eines Freundes angegeben hat.
Von dem ist das Geld nur schwer zurückzubekommen und er könnte sich das Geld vielleicht mit ihm teilen?
Ich wollte nur wissen, ob so etwas denkbar wäre.
Warum du gleich so tust, als wenn ich als Käufer des Lesens nicht fähig bin - keine Ahnung.
Wie soll man denn bemerken, dass in einer IBAN ein Zahlendreher drin ist, wenn man die Original-IBAN zum Vergleich gar nicht heranziehen kann, weil man sie nicht kennt?
Aber okay - ich gebe zu: Ich habe ein ganz ganz dumme Frage gestellt!
Nach DE folgen zwei Ziffern, die eine Prüfsumme darstellen.
Wie die berechnet wird, habe ich mal im netz gelesen. Wenn ich den Algorithmus finde, schicke ich den Link.
Es war garnicht so schwer. Und ich habe es erlebt, dass ich bei einer Überweisung einen Zahlendreher hatte und die Meldung - sinngemäß - "IBAN ungültig. Nach Korrektur war alles ok.
hier findest Du verschiedene Möglichkeiten und Erklärungen, ich habe jetzt so schnell nicht herausgefunden wo ich mal eine sehr anschauliche, einfach verständliche, Anleitung gefunden habe.
Blöde Frage, aber wie kann er sich bereichern, wenn er die fremde IBAN nach Absprache mit dem Kontoinhaber verwendet und sich dann den Rechnungsbetrag mit dem Kontoinhaber des anderen Kontos TEILT, anstatt den gesamten Rechnungsbetrag einzukassieren?
Wie bereits mehrfach erwähnt, ist der Käufer aus dem Schneider, wenn er das Geld auf das vom Verkäufer angegebene Konto überwiesen hat, also wozu die Frage?