Letztens kam die Frage auf, wie es allgemein aussieht, wenn ein absichtliches Foul ( z.B. Fussball ) den Gefoulten verletzt oder er an denFolgen des Foules verstirbt?
Ist der Foulende in irgendeiner Form haftbar zu machen? Oder
muss jeder der eine Kontaktsportart ausübt, dasRisiko in Kauf nehmen, da er ja vorher wusste, dass Gefahren mit
dieser Sportart verbunden sind. Der aktuelle Fall war im Bereich
Fussball angesiedelt. Dieser Fall interssiert mich besonders,
da vielleicht beim Boxen anders geurteilt würde.
wer Sport betreibt, geht bewußt ein höheres Risiko ein als im normalen Lebensalltag. Damit nimmt er auch mögliche Verletzungen in Kauf, die aus der sportlichen Betätigung entstehen können.
Ein absichtliches Foul ist eine vorsätzliche Körperverletzung, zumindest muß hier von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Das wird von dem eingegangenen Verletzungsrisiko nicht mehr gedeckt. Es handelt sich um eine strafbare Handlung wie im übrigen Leben auch.
D.h. wenn ein Fußballer einen Gegenspieler mit böswilliger Absicht umsäbelt, dann ist dies Körperverletzung im Sinne des Strafrechts. Die Frage, die zu klären gilt, ist, ob der Täter den Vorsatz hatte, den Gegenspieler zu verletzen, ob er ihn nur stoppen wollte, aber eine Verletzung in Kauf nahm oder ob es nur eine unglückliche Verkettung von Ereignissen ist, die zu dem Dilemma geführt hat.
Im Boxring gab es vor einer Woche den Fall, dass der Supermittelgewichtler Buttler seinem Kontrahenten mit bloßer Faust den Unterkiefer brach, als dieser nach dem Kampf zum Sieger ausgerufen wurde. Klarer Fall von Körperverletzung. Der Staatsanwalt hat sich der Sache angenommen.
Im Fußball gibt es viele Fälle, in denen ein Betroffener Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen der Körperverletzung verlangte. Meistens konnte dem Täter die notwendige Verletzungsabsicht nicht nachgewiesen werden.