meine frau ist beamtete lehrerin und damit sowieso privat versichert mit 50 % beihilfe durch den staat.
ich verdiene oberhalb der grenze und kann mich privat versichern. im moment bin ich noch in unserer bkk verblieben.
meine frau ist schwanger und wird das kind im november bekommen, und anschließend nach dem mutterschutz in den Erziehungsurlaub gehen.
während des erziehungsurlaubs kann das kind bei mir in der bkk mit versichert sein, da meine frau zwar privat versichert ist, aber nicht oberhalb der pflichtgrenze verdient.
ich muss ihren beitrag zusätzlich von meinem einkommen bestreiten, da sie ohne einkommen ist, aber ihre privatversicherung weiterlaufen muss. ich kann sie nicht in der bkk mitversichern.
jetzt kommts: wenn ich mich dazu entscheide, mich auch privat zu versichern, kann sie das kind beihilfeberechtigt bei ihrer privaten mitlaufen lassen?
der grund: ein kind ist bei beamten zu 80 % (!) beihilfeberechtigt, d.h. sie zahlt deutlich weniger beitrag an die kasse (20 %) als ich müsste.
die frage ist eben, hat sie weiterhin das recht, das kind beihilfeberechtigt mitzuversichern, obwohl ich freiwillig privat versichert bin und oberhalb der grenze verdiene?
klar kannst Du dasd Kind bei der Beihilfe absichern!
Dein Beitrag bei Privaten + Beitrag Kind = weniger als Dein Beitrag in der GKV.
Dazu kommen noch die wesentlich besseren Leistungen der Privaten.
Also los!
Grüße
Raimund
zusatz:
das kind wird erst im dezember geboren. mal hypothetisch, falls das kind mit einer erkrankung auf die welt kommt, kann die private die aufnahme verweigern bzw. zuschläge verlangen? oder muss sie das kind zu einem fixen tarif mitversichern?
das kind wird ja auch mal groß. bleibt der beitrag so niedrig im vergleich mit dem erwachsenentarif?
Frage: wenn Du innerhalb der ersten 5 Jahre AL wirst, musst Du in die GKV zurück, später darfst Du wählen.
Die Versicherung muss das Kind nehmen Annahmpflicht innerhalb der ersten 6 (? Marco: bin mir nicht mehr ganz sicher)Wochen nach der Geburt.
Zusatzfrage von mir: warum gerade HUK? Da gibt´s doch besseres!
meine frau ist da auch und im preisvergleich schneidet sie gut ab.
die vertreterin ist nur unheimlich scharf auf den abschluss und hat mich nicht auf die möglichkeit eines probeantrags hingewiesen. das habe ich erst später erfahren. der antrag ist jetzt in der prüfung.
166 euro bei 0 ,- SB und 90 euro tagegeld ab 6 wochen.
ich zahle derzeit BKK ca. 253 Euro incl. Pflege.
das kind kostet bei 20 % bei meiner frau beihilfe versichert 25 euro.
also 191 euro für kind und mich zu 253 euro für kind und mich in der bkk.
ein zweites kind ist geplant und dann stehts ca. 220 euro zu 253 euro.
wenn zu den 166 euro noch risiko und/oder leistungsausschlüsse kommen, dann lohnt ein wechsel nicht. ich habe einen auffälligen sehnerv. nach ausführlichen untersuchungen derzeit aber nicht therapiebedürftig. in einem jahr erfolgt kontrolle. sonst habe ich nichts bekanntes
dann habe ich natürlich beim nächsten anbieter die pflicht diesesn antrag anzugeben, der wird sich seinen teil denken.
die vertreterin wollte mir in die feder diktieren, dass immer ganz wichtig ist ohne befund reinzuschreiben. möglichst nichts angeben, wo nichts entscheidens ist. einen besuch beim psychologen vor 9 jahren sollte ich erst gar nicht angeben, weil nur von behandlungen gefragt wird. nicht nach uralten eine bis zwei aztterminen ohne folgebehandlung. die hat natürlich schiss, dass risikozuschläge den beitrag so erhöhen, dass ich das angebot der huk ablehne. keine provision. ich fänds auch albern, da ich in 7 jahren berufstätigkeit gerade zwei tage krank war.
gruß
matthias
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hallo Matthias,
jeder Antrag ist eigentlich auch ein Probeantrag. Du bist vorerst nicht an den Antrag gebunden.
Dass die HUK-Vertreterin scharf drauf war, dich zur unterschrift zu bringen ist selbstverständlicvh. Das ist ihr Beruf. Wäre schlimm, wenn sie es nicht wäre!
Wenn Du willst, dann mache ich Dir mal einen Vergleich mit meinem Vergleichsprogramm.
Das aber bitte über E-Mail. Dafür ist WWW nicht geeignet und auch nicht zulässig.
Wenn Du einverstanden bist, dann maile mir.
Grüße
Raimund
P.S. HUK hat halt als Billiganbieter ein paar Leistungseinschränkungen
Frage: wenn Du innerhalb der ersten 5 Jahre AL wirst, musst
Du in die GKV zurück, später darfst Du wählen.
Auch vorher darf ich meines Wissens nach wählen, jedoch erstattet das AA nicht mehr Geld, als für eine gleichwertige GKV-Versicherung.
Die Versicherung muss das Kind nehmen Annahmpflicht
innerhalb der ersten 6 (? Marco: bin mir nicht mehr ganz
sicher)Wochen nach der Geburt.
Innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt zum 1. des Geburtsmonats. Da besteht solange Kontrahierungszwang und kein Recht auf Ablehnung/ Mehrprämie, wenn das Elternteil min. 3 Monate bereits versichert war und der Schutz nicht höher oder umfassender wie der ist, den das Alternteil bereits genießt.
jeder Kunde ist an seinen Antrag gebunden. In der KV z.b. 6 Wochen. Er hat allerdings ein Rücktritts- und ein Widerrufsrecht. Jedoch gebunden ist er daran.Sprich, er kann per se so gesehen nicht 5 Anträge gleichzeitig laufen lassen.
hallo Matthias,
Tipp als „Erfahrene“,
also auf jeden Fall ist es wichtig, dass deine Frau einen RUHENSBEITRAG in der privaten Krankenversicherung zahlt (habe ich auch einmal 2 und einmal 3 1/2 Jahre gemacht),
wichtig ist auch,dass sie das Kind bei der privaten Versicherung gleich mit anmeldet - wenn keine Leistungen, da sie ja ihren RUHENS-Tatbestand hat, kann das Kind kostenfrei mit als „ruhend“ registriert werden (habe ich auch gemacht,bei beiden Kindern).
Das hat folgende Vorteile:
sie kann ihre Versicherung bei erneutem Dienstantritt (wann auch immer) zum gleichen Eintrittsalter wie jetzt wieder aufnehmen und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Kinder können dann nach Wahl später bei dir oder deiner Frau krankenversichert werden. Dieser kostenlose Ruhensbeitrag ging - meine ich, sri - bis 18. Meine Tochter zahlt heute einen Obolus für die weitere RUHENSZEIT, damit sie bei Verbeamtung in die private Versicherung kann. Mein Sohn hat dann mit 18 gekündigt.
Während der Beurlaubungs- später Erziehungsurlaubszeit war ich bei meinem Mann mit krankenversichert in der Ersatzkasse, der sich dann nicht privat versicherte (was er gekonnt hätte), sondern lediglich eine private ZUsatzversicherung abschloss.
Tipp aus der Praxis. Bedenkt auf jeden Fall, ihr wisst nicht, was die Gesundheit deiner Frau in den kommenden Jahren macht, wie es dem Kind geht — und ich war und bin sehr froh, den Ruhensbeitrag gezahlt zu haben - auch wenn ich damals immer jammerte.
Gruß kikut
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also auf jeden Fall ist es wichtig, dass deine Frau einen
RUHENSBEITRAG in der privaten Krankenversicherung zahlt (habe
ich auch einmal 2 und einmal 3 1/2 Jahre gemacht),
Richtiger wäre in meinen Augen, die bestehende Versicherung aktiviert
weiterlaufen zu lassen, ebenso wie für das Kind.
Das Ruhensvertragsschema nennt sich übrigens Anwartschaft, ruhen wäre bei einer KV eher nachteilig.
Während der Beurlaubungs- später Erziehungsurlaubszeit war ich
bei meinem Mann mit krankenversichert in der Ersatzkasse, der
sich dann nicht privat versicherte (was er gekonnt hätte),
sondern lediglich eine private ZUsatzversicherung abschloss.
Was nicht unbedingt die bessere Wahl gewesen wäre, da du die 50% für die Frau an Beitrag + 20% Kindbeitrag + 100% Mannbeitrag günstiger bei besseren Leistungen sein kann, wie 100% GKV-Höchstbeitrag.
ich habe gerade noch einmal in meinen Versicherungsordner geschaut, bei mir hieß es Ruhensversicherung, ebenso bei den Kindern bis zum 18. Lebensjahr
Cu
kikut