Absolute Schutzhindernisse Markenrecht/Gesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
bin derzeit an einer Marken Anmeldung interessiert und Recherchiere dem entsprechend
und bin da auf vollgendes gestoßen , bei dem ich nicht weiter komme oder nicht verstehe?
Es geht hierbei um die Merkmale der Waren z.bsp. Carglass , die Autoscheiben einbauen!
Wenn ich also den §3 (Auszug aus DPMA-HP.) richtig verstehe , darf ich doch als
Birnen Verkäufer >die Marke Birnbaum

Das Schutzhindernis bei ‚Birnbaum‘ ist nicht die Tatsache, dass das Wort auf die Ware hinweist, sondern, dass es ein im allgemeinen Sprachgebrauch gebräuchlicher Begriff ist, der nicht geschützt werden kann.
Ich bin mir deshalb auch nicht sicher, dass eine einfache Übersetzung in eine Fremdsprache in jedem Fall ausreicht.
Bei ‚Carglass‘ ging das in Deutschland anscheinend, wird aber so sicher nicht im englischsprachigen Raum schutzfähig sein (ich kenne die dortigen Regelungen allerdings nicht, aber sie dürften nicht so sehr abweichen, was Alltagsbegriffe betrifft.)

…dann dürfte es „Apple“ auch nicht als Marke geben.

amerika/ europa
hallo

…dann dürfte es „Apple“ auch nicht als Marke geben.

gehen wir einmal davon aus, dass apple in amerika als marke angemeldet wurde. und die haben sicherlich andere anmeldekriterien als in europa.

gruß
justin

Hallo,

…dann dürfte es „Apple“ auch nicht als Marke geben.

gehen wir einmal davon aus, dass apple in amerika als marke
angemeldet wurde. und die haben sicherlich andere
anmeldekriterien als in europa.

Och, das kannst Du ganz schnell selber prüfen. Gib mal bei http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger einfach ‚apple inc‘ als Inhaber ein, und schau, was dabei rauskommt.

Na, überrascht über die 499 Treffer? Selbstverständlich ist ‚Apple‘ als Wortmarke in D geschützt.
Gruß
loderunner

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Na, überrascht über die 499 Treffer? Selbstverständlich ist
‚Apple‘ als Wortmarke in D geschützt.

habe ich etwas anderes behauptet?

Also wenn ich das recht verstehe, dann darf ich keine Birnen der Marke „Birne“ verkaufen (bzw. Die Marke Birne für Birnen eintragen).

Aber ich darf die Marke Birne für Computer verwenden.

Bei Carglas ist es sicher so, dass ich meine Windschutzscheiben nicht unter „Windschutzscheiben“ verkaufen kann, wohl aber unter jedem anderssprachigen Wort.

Na, überrascht über die 499 Treffer? Selbstverständlich ist
‚Apple‘ als Wortmarke in D geschützt.

habe ich etwas anderes behauptet?

Ja.

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