Absolutes Existenzminimum mit eigener Wohnung

Hallo liebe w-w-w-Gemeinde,

mir stellt sich schon seit einiger Zeit folgende Frage:

Wenn ein Mensch, alleinstehend, keine Arbeit, eine eigene Wohnung (z. B. 300 € warm) hat, wo liegt dann das absolute Existenzminimum???

Habe schon versucht mich im Internet schlau zu machen, allerdings mit wenig Erfolg.

Habe nur eine Tabelle gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum

Das habe ich so verstanden, dass einem Menschen 7140 € im Jahr zustehen (sozusagen, das absolute Existenzminimum!?)

Hab ich das richtig verstanden?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :smile:

Hallo,

Wenn ein Mensch, alleinstehend, keine Arbeit, eine eigene
Wohnung (z. B. 300 € warm) hat, wo liegt dann das absolute
Existenzminimum???

Das Existenzminimum bemisst sich nicht an der aktuellen Miete.

Habe schon versucht mich im Internet schlau zu machen,
allerdings mit wenig Erfolg.

Habe nur eine Tabelle gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum

Treffer. Zumindest wird auf der Seite alles ganz gut erklärt und Quellen für weitere Infos werden auch reichlich genannt.

Das habe ich so verstanden, dass einem Menschen 7140 € im Jahr
zustehen (sozusagen, das absolute Existenzminimum!?)

Hab ich das richtig verstanden?

Nein. Das wären 595 Euro im Monat. Ein ALG2 Empfänger erhält 374 €. Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet.

Ein „Absolutes Existenzminimum mit eigener Wohnung“ lässt sich nicht bestimmen.

S.J.

Hallo,

erst mal vielen Dank für die Info :smile:

Okay, aber diese 374 Euros stehen ja schon mal fest, damit ist mir schon bisschen weiter geholfen :smile:

Die Miete sowie auch die Sozialversicherung / Krankenversicherung werden ja gesondert berechnet, oder!? Und würden dann sozusagen zu den 374 € hinzugerechnet!?

Christian

Hi,

Die Miete sowie auch die Sozialversicherung /
Krankenversicherung werden ja gesondert berechnet, oder!? Und
würden dann sozusagen zu den 374 € hinzugerechnet!?

Miete und Krankenversicherung kommen oben drauf. Weitere Sozialversicherungen fallen nur bei Erwerbseinkommen an und werden im SGB II und XII zusammen mit einem Erwerbstätigenfreibetrag einkommensmindert berücksichtigt.

Gruß
Ingo

Habe mich gestern etwas vertan =)
Sozialversicherungen werden dann doch von der ARGE übernommen, d. h. ja dann, dass sie nicht direkt zum Einkommen hinzuommen!?

Okay, aber da bin ich etwas schlauer :smile:
Dankeschön :smile: