Hallo Wissende,
mich interessiert wie eine absolute Halteverbotszone gekennzeichnet werden muss?
(Also wie das Schild an sich aussieht ist mir klar )
Nehmen wir an, eine Straßenseite auf der das Halteverbot gültig sein soll: normaler Gehweg (an einem Teil verbreitert, wo ein Schild und ein weißer Rahmen auf dem Boden einen Behindertenparkplatz ausweist) und normale Straße (30er Zone).
Angenommen es steht nur ein Halteverbotsschild ca. in der Mitte des Gehwegs -in der Nähe des Behinderten Parkplatz. Auf dem Halteverbotsschild sind zwei Pfeile, einer nach rechts und einer nach links.
Am Anfang der Straße und am Ende kein Schild, nur dieses Eine in der Mitte.
Ist diese Art der Kennzeichnung erlaubt?
Ich dachte immer, das der Anfang und das Ende der Halteverbotszone gekennzeichnet sein muss -vielleicht aber auch eine Fehlinfo?
Grübelgrüße
Trashi