Absolutes Halteverbot

Hallo zusammen

Ich habe heute mitbekommen das die Strassenmeisterei eine neue Beschilderung aufgestellt hat und überlegte …?

an dieser Ortsdurchführung ist jetzt auf eine länge von rund 700 Meter absolutes Halteverbot .

An dieser Strasse steht eine etwas grössere Halle in der 8 „Schätzchen“ , also Oldtimer , Sportwagen etc abgestellt sind .

wenn nun ein Fahrzeughalter eines dieser Fahrzeuge herausholen will , muss er damit auf die Strasse , bzw an den Strassenrand fahren , das Fahrzeug kurz abstellen um hinter sich das Hallentor zu schliessen.

Absolutes Halteverbot besagt aber , das dort kein Fahrzeug abgestellt werden darf , noch nicht einmal für 2 Minuten , selbst wenn der Fahrer in 8 - 10 Meter entfernung steht.
Anhalten in der Einfahrt ist kaum möglich , das würde vielleicht haarscharf passen , da das Tor nach Aussen schwenkt und so demnach das Auto im schwenkbereich des Torflüges im wege steht .

Klar man kann jetzt anworten , wo kein Kläger ist kein Richter , oder einfach nicht erwichen lassen , das ist aber nicht zweck der Frage , ich nehme an , letzteres wird von den Fahrzeughaltern wohl so gehalten , aber was kann man tun ohne die Hühneraugenzudrückgrenze der grün/blauen Rennleitung zu beanspruchen

gruss

Toni

Man könnte das Fahrzeug ausserhalb des Halteverbotes abstellen (also max. 350m entfernt, oder aber eine zweite Person mit dem Schließen des Tores beauftragen.
Komfortabel könnte man die Halle mit einem Schließmechanismus ausstatten.

Grüße!

Hallo,

im absoluten Halteverbot gibt es eigentlich nur zwei Gründe die das Halten erlauben, Verkehrsbedingte Gründe und ein Notfall.
Für mich selber würde ich einen dritten Grund hinzufügen, nämlich das Öffnen meines Tores.
Alles andere wäre Schwachsinn.

Gruß
Roland

das klingt mir nach haarspalterei. erst einmal müsste bewusst werden, warum dieses verkehrszeichen dort aufgestellt wurde. behindere ich mit dem kurzeitigen halten massiv den verkehr, oder wirke ich sonst irgendwie negativ auf den verkehr ein. wenn ich alles verneinen kann , na wo ist da das problem???

hauptmann

behindere ich mit dem kurzeitigen halten massiv den

verkehr, oder wirke ich sonst irgendwie negativ auf den
verkehr ein.

hauptmann

Nur unter dieser Voraussetzung sollte ein absolutes Halteverbot angeordnet sein.

aus den VwV:
„Wo das Halten die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und es nicht schon nach § 12 Abs. 1 oder § 18 Abs. 8 verboten ist, kommt ein Haltverbot durch Zeichen 283 in Frage.“

Ohne Beeinträcjtigung der Verkehrssicherheit kein Haltverbot!

(Soweit die Theorie…)

Grüße

ich kenne die vwv . aber nicht überall wird automatisch massiv behindert.

h.

Hi

Das ist eine Bundesstrasse die am Dorfrand durchgeht .
Auf der einen seite stehen 6 Häuser , auf der anderen Seite 15 Häuser .
auf der Seite wo noch die 6 Häuser stehen , dahinter ist das Dorf zu Ende , eines davon ist diese beschriebene Halle , der rest sind 2 Wohnhäuser , ein Gastronomie Betrieb , eine Motorradwerkstatt , eben diese besagte Halle und ein unbewohntes Haus , das demnächst abgerissen werden soll .
Diese Strasse wurde am Ortschild mit 70 km/h frei gegeben , wie ich das heute gesehen habe.
heisst diese Bundesstrasse darf jetzt , obwohl sie durch das Dorf führt mit 70km/h befahren werden.
der Abschnitt wo diese 6 Häuser stehen , ist auf der Seite das Halteverbot neu .

Man hat da wohl am Freitag die Halteverbotsschilder aufgestellt und am Samstag die Geschwindigkeitsbegrenzung geändert , was zu dem zeitpunkt meiner Thread eröffnung noch nicht geschehen war.

Toni