Absolutes verbreitungsverbot

ja hallo

die folgende frage stelle ich einfach mal hier rein (ich hab kein jura-forum gesehen)…

ich habe einen us-amerikaner peruanischer herkunft kennen gelernt und ihm versprochen ihm etwas deutsche musik zukommen zu lassen.
eine theoretische frage:
würde ich mich - sollte ich alle urhebberrechtsbestimmungen einhalten - strafbar machen, wenn ich ihm in die staaten eine cd schicke, die IN DEUTSCHLAND dem absoluten verbreitungsverbot unterliegt?

danke im voraus

und entschuldigung wenn ich nicht sofort antworte, ich bin übers wochenende weg.

lukas

p.s.: ich freue mich auch über hinweise, wo solche artikel eigentlich hingehören

Hallo,

die erste Frage die ich mir stelle, ist, woher Du die CD bekommst, wenn sie doch einem Verbot unterliegt. Darf ich mal fragen, weshalb diese verboten ist? Braunes Gedankengut oder so?

Gruss

Iru

Braunes Gedankengut oder
so?

Gerade diese Vermutung wollte ich unterbinden indem ich darauf hinwies, dass es sich um einen peruaner handelt, der sich für deutsche musik interessiert. kein braunes gedankengut - nicht in meinem kopf und nicht in meiner stereoanlage.
musik, die einem verbreitungsverbot unterliegt, unterliegt nicht von anfang an einem verbreitungsverbot, das kommt oft erst monate nachdem sie in den regalen steht dazu. der bloße besitz ist zudem nicht strafbar, nebenbei.

Es sollte nicht vergessen werden, dass es sich nach wie vor um eine hypothetische frage handelt.

gruss

lukas

Hallo Lukas,

da Du ja nur hypothetisch fragst und offenbar nicht auf die Versendung ausgerechnet dieser CD angewiesen bist, lasse ich mal meinen Gedanken hinsichtlich anderer Lösungsmöglichkeiten freien Lauf.

  1. Rechtliches und Moralisches
    Dass diese CD in Deutschland nach Deiner Formulierung einem „absoluten Verbreitungsverbot“ unterliegt, hat sicherlich Gründe. Welche sind das? Was sagt Dein Gewissen dazu, Dich über diese Gründe hinwegsetzen zu wollen (rein hypothetisch)? Ist Dir der Nutzen solcher Verbreitungsverbote bewusst?

  2. Politisches

Braunes Gedankengut oder so?

Gerade diese Vermutung wollte ich unterbinden indem ich darauf :hinwies, dass es sich um einen peruaner handelt

Leider beschränkt sich die Verbreitung von braunem Gedankengut nicht auf Deutschland.

  1. Musikalisches
    Ich bin mir sicher, dass Du allein mit dem Versenden nicht indizierter CDs, die „deutsche Musik“ repräsentieren, Deinem us-amerikanischen Freund peruanischer Herkunft einen wunderbaren Eindruck deutscher Musik vermitteln kannst. Die Bemerkung sei mir noch gestattet, dass eine Suche nach deutscher Musik, die sich nicht auf die letzten Jahre bzw. Jahrzehnte beschränkt, sehr lohnenswert sein kann und die Funde äußert selten einem Verbreitungsverbot unterliegen.

Gruß,
Anna

ich vergaß: das Jura-Brett heißt hier „Recht“, Du findest es unter Business&Finanzen.

Hallo,

Interessant ist das Recht des Bestimmungslandes…in Falle der USA werden zum B. genrell Datenträger vom U.S.Zoll kontrolliert…

Tja…
Danke an alle.

Hallo!

die folgende frage stelle ich einfach mal hier rein (ich hab
kein jura-forum gesehen)…

ich schon…

p.s.: ich freue mich auch über hinweise, wo solche artikel
eigentlich hingehören

ins Rechtsbrett

Gruß
Tom

Leider beschränkt sich die Verbreitung von braunem Gedankengut
nicht auf Deutschland.

Du meinst sicherlich brauner Gedankendünnschiss.
Denn gut ist anders.

Grüße
Jasmin

2 Like

Dein Wortwahl ist eindeutig besser als meine. :smile:

Gruss

Iru

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