ja hallo
die folgende frage stelle ich einfach mal hier rein (ich hab kein jura-forum gesehen)…
ich habe einen us-amerikaner peruanischer herkunft kennen gelernt und ihm versprochen ihm etwas deutsche musik zukommen zu lassen.
eine theoretische frage:
würde ich mich - sollte ich alle urhebberrechtsbestimmungen einhalten - strafbar machen, wenn ich ihm in die staaten eine cd schicke, die IN DEUTSCHLAND dem absoluten verbreitungsverbot unterliegt?
danke im voraus
und entschuldigung wenn ich nicht sofort antworte, ich bin übers wochenende weg.
lukas
p.s.: ich freue mich auch über hinweise, wo solche artikel eigentlich hingehören