Mal angenommen, es wird eine Wohnung angemietet und der Zählerkasten mit FI, der Hauptwasserabsperrhahn und die Heizungsanlage befinden sich in der Erdgeschosswohnung die an eine andere Person vermietet ist.
Teilweise sind Stromzähler, Wasserabsperrhahn und Heizungsanlage tagelang nicht zu erreichen weil die Mieterin nicht anwesend ist.
Der Vermieter wohnt 50 Km weg und ist ebenfalls nicht ständig erreichbar
Frage: Ist dies überhaupt erlaubt? Müssen Absperreinrichtungen, Stromkästen und Heizungsanlage immer zugänglich sein ?
Was darf oder kann man tun wenn Strom ausfällt, Heizung streikt, oder man einen Wasserschaden hat, aber an besagte Absperrmöglichkeiten nicht rankommt, weil die Wohnung verschlossen ist ? !