Hallo!
Es gibt da m.E. nach keine direkten Anweisungen,aber aus den „normalen“ VDE und sonstigen Regeln(auch UVV,BG usw) ergibt es sich,das nur geschützte und einwandfreie Steckvorrichtungen vorhanden sein dürfen. Ist beispielsweise eine Abdeckung zerbrochen,dann ist der vorgeschriebene Schutz gegen Berührung und die mechanische Festigkeit nicht mehr gegeben. Es besteht Austauschpflicht oder Stilllegung.
Stilllegung bedeutet mehr als Sicherung abschalten !
Eine Abdeckung und Warnung mag allenfalls in einem Betrieb bei begrenztem eingewiesenen Benutzerkreis zeitweise hinzunehmen sein,auch dort nicht dauerhaft.
Im Haushalt kann man das vergleichbar halten,wenn der Personenkreis klein ist und es sich nicht um Unkundige(Kinder) handelt.
Nur,wann stellt sich dieses Problem ? geht etwas kaputt und ist nicht mehr sicher,dann muss es abgeschaltet und ersetzt werden.
Bei Veranstaltungen(großer Personenkreis,Unkundige) muss man mit Fehlbedienung und Fehlnutzung rechnen. Besteht diese Gefahr,dann muss das unbedingt unterbunden werden.
Abdeckung ist da zu wenig,wenn es sich im zugänglichen Bereich befindet !
Da müsste abgeschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden plus Warnschild.
In einem solchen Raum darf es keine Steckvorrichtungen geben,die verwechselbar sind und dann eine Gefahr darstellen(Personen- und Sachgefahr). Es gibt keine Steckvorrichtungen(besser darf es nicht geben!),die bei gleichem Aussehen und Form unterschiedliche Spannungen abnehmbar machen.
Insbesondere höhere Spannungen,die dann Gefahr bringen können.
Wenn das konkrete Fragen zu dem Zustand einer Installation/Bühnentechnik sein sollte,dann schildere es mal im Detail.
mfG
duck313