Servus Petra,
das wiederherstellen einer abgebrochenen Ecke ist Vertragsleistung (also ‚auf Kasse‘).Nur wenn eine Composite (Kunststoff) Füllung ‚mehrfarbig geschichtet‘ ist, was bei einer kleinen Ecke nicht in Frage kommt, kann ein Aufpreis verlangt werden. Die ‚halbe Füllung‘ war also vermutlich eine vertragswidrige Privatbehandlung. Ich schreibe das jetzt nicht, um Dich gegen Deinen netten Zahnarzt aufzuhetzen, denn für diese Art von ‚Verkäufen‘ fehlt allenthalben das Unrechtsbewußtsein, sondern um Carolin rechtzeitig von den Pflichten eines Vertragszahnarztes zu informieren. Wenn sie dann trotzdem entspannt eine neue Ecke ankleben läßt (IMMER nur in Schmelz-Ätztechnik, die bei Frontzähnen keinen Aufpreis rechtfertigt!), und ihr das eine Zuzahlung wert sein sollte, ist es ja auch recht.
Kai
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