Hallo
Einmal angenommen, der Hauptmieter einer Wohngemeinschaft will seine beiden selbstbewohnten Zimmer für eine kurze Zeit wegen Urluab vermieten. Muß er sich mit seinen anderen Mitbewohnern vorher darüber besprechen? Und der Eigentümer der Wohnung, muss der davon erfahren?
LG Nara
